Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
oli
Beiträge: 50
Registriert: 12.02.2014, 12:29

Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Beitrag von oli » 02.11.2019, 09:46

Hallo,

in manchen Bundesländern kommt es vonseiten der öffentlichen Hand Maßnahmen zur Kontrolle des generellen Rauchverbots.
In einigen Bundesländern unternimmt von sich aus die Regierung, öffentliche Hand, die Bezirkshauptmannschaften nichts.

1. Ich frage mich nun, wie man als Privatperson bei einem Verstoß ohne Bekanntgabe seiner Identität ein Vergehen kundtun kann und vor allem wo.

2. Ist die zuständige Stelle (nur welche?) von sich aus (offiziell) verpflichtet, bei bloßer Bekanntgabe eines Verstoßes zur Kontrolle, Nachschau verpflichtet?

3. Wie schaut es mit Nebenräumen aus und der geöffneten Türe: z.B. im Gastraum wird zwar nicht geraucht, aber im Büro, das neben dem Gastraum ist und für Gäste nicht betreten werden kann, darf, wird geraucht und die Türe ist offen und es stinkt heraus?

Danke



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Beitrag von Das_Pseudonym » 02.11.2019, 17:43

Noch was kurioses was Ich weiss darf im Führerstand eines Zuges legal vom Personal geraucht werden. :roll:
Theoretisch darf auch im Cockpit eines Flugzeuges geraucht werden.
1. Ich frage mich nun, wie man als Privatperson bei einem Verstoß ohne Bekanntgabe seiner Identität ein Vergehen kundtun kann und vor allem wo.
133 Anrufen und eine Streife hin bitten und eine Anonyme Anzeige aufgeben?
Versuche das mal.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Beitrag von FHoll » 02.11.2019, 17:52

Um es allgemein zu beantworten:
Im Zivilrecht geht es um Streitfälle zwischen zwei Personen, zB. wenn Ihnen jemand Geld schuldet. Da geht nichts anonym, denn schließlich wird IHNEN Geld geschuldet, das SIE einklagen können, kein anderer.

Im Strafrecht (bzw. Öffentlichen Recht) geht es um das Verhältnis zwischen Personen und Staat. Das Rauchverbot gehört auch dazu - es ist verboten, in Gaststätten zu rauchen, das ist von Ihnen völlig unabhängig. Da es hier egal ist, wer anzeigt, kann auch anonym angezeigt werden, und der Staat (eben die zuständige Stelle) muss sich darum kümmern. Halt immer im Bereich des Möglichen/Sinnvollen. Wenn der Heinz sich eine angesteckt hat, und der Wirt ihn daraufhin rausschmeißt, hat sich der Heinz zwar im Prinzip schon strafbar gemacht, aber es wird sich nicht lohnen, das anzuzeigen, weil der BH die Beweise fehlen würden und es unwahrscheinlich ist, dass sie ihn beim gleichen Wirten nochmal erwischt.

Zuständig ist übrigens die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.


Zur dritten Frage: Das Rauchverbot gilt nur für jene Räume, welche den Gästen zugänglich sind, aber der Rauch aus anderen Räumen darf nicht in den Nichtraucherbereich vordringen. Womöglich reicht es also, die Türe zu schließen - auch im Falle einer Kontrolle.

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Beitrag von Das_Pseudonym » 02.11.2019, 18:08

Handelt es sich hier bei um eine Straftat wenn jemand Raucht oder nur ein Verwaltungsdelikt?

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Rauchverbot ab 1.11. und deren Einhaltung, Anzeige

Beitrag von FHoll » 02.11.2019, 18:24

Es ist nur eine Verwaltungsstrafe.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 60 Gäste