Alimente herabsetzen

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Niels
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Alimente herabsetzen

Beitrag von Niels » 22.10.2019, 23:22

Hallo bin bei hir

Habe einen Beschluss von BZ Gericht bekommen das der unterhalsvorschuss ab 1.8.2019 von 260 Euro auf 50Euro herabgesetzt ist .. Kind macht eine Lehre und hat ein Einkommen von 924 Euro inklusive Sonderzahlung heist das jetzt ich zahle nur mehr 50 Euro Anstatt 260



mastercrash
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Re: Alimente herabsetzen

Beitrag von mastercrash » 24.10.2019, 02:00

Eigenartige Sache...

Ein Unterhaltsvorschuss ist ja eigentlich ganz was anderes.
Bei einem Unterhalsvorschuss springt der Staat ein, wenn der eigemtliche Unterhaltspflichtige (Sie) nicht bezahlen kann oder nicht bezahlen will (uU wäre dieser Fall auch strafrechtlich relevant), um Sicherzustellen, dass der Unterhalt für das Kind geleistet wird.

Er ist also nur ein Ersatz für nicht geleisteten Unterhalt. Sollten Sie (und der andere Elternteil) laufend Unterhalt geleistet haben, dürfte es so etwas wie einen Unterhaltsvorschuss gar nicht gegeben haben bzw nicht geben.

Ansonsten: Ja es kann sein, dass der Unterhalt nur noch in geringerer Höhe zu leisten ist, wenn sich das Kind durch eigenes rechtmäßiges und regelmäßiges Einkommen teilweise selbst erhalten kann. Nicht berücksicht werden aber Studienbeihilfen, Schülerbeihilfen, Familienbeihilfen, Ferialjobs oder andere kurzzeitige Erwerbseinkommen. Sonstige Gehälter auch aufgrund einer Lehre können aber berücksichtigt werden.

Das alles hat aber mit einem staatlich geleistetet Unterhaltsvorschuss nicht viel zu tun. Natürlich bezahlt auch der Staat weniger Vorschuss, wenn sich die (nicht bezahlte) Unterhaltsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen auch reduziert.
Das hat aber mit Ihnen nicht viel zu tun.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Niels
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Re: Alimente herabsetzen

Beitrag von Niels » 29.10.2019, 12:43

Habe immer laufend bezahlt bin dann in April 2019 angespannt worden von 150 auf 260 Euro zahle monatlich 270 wegen bisschen Rückstand zirka 1200 Euro .es steht im Beschluss drinnen das nur mehr 50 Euro zu zahlen sind da das Kind mein Kind ein Einkommen hat 923 Euro mit Sonderzahlungen. Steht drinnen das das Kind den pensionmintestsicherung Selbsterhaltet ist und das ab den 1.8.2019


Hab beim Gericht angerufen und die Auskunft erhalten das ich einen Antrag auf Herabsetzung stellen soll..

Kenne mich überhaupt nicht aus was das jetzt für mich heißen soll muss ich jetzt 270 Euro bezahlen oder 50 Euro ?? Ki

mastercrash
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Re: Alimente herabsetzen

Beitrag von mastercrash » 02.11.2019, 00:54

Solange die Herabsetzung nicht beantragt und dann entschieden wurde ändert sich nichts...

Mit Unterhaltsvorschuss hat dies aber weiterhin nichts zu tun aber vielleicht hängt dieser ja mit dem Rückstand zusammen (dass in der Zwischenzeit der Staat für den Rückstand eingesprungen ist).

Natürlich bezahlt der Staat seinerseits auch weniger Vorschuss, wenn der Anspruch gegenüber dem eigentlichen Unterhaltsschuldner durch eigenes Einkommen dezimiert wurde.

Stell doch den Antrag auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung unter Angabe, dass das Kindes eigenes regelmäßiges Einkommen aufgrund Erwerbstätigkeit hat. Wenn das positiv entschieden wird brauchst auch weniger bezahlen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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