Sind Konzerttickets für eine abgesagte Veranstaltung vom Verkäufer zu refundieren?

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FHoll
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Sind Konzerttickets für eine abgesagte Veranstaltung vom Verkäufer zu refundieren?

Beitrag von FHoll » 19.10.2019, 12:56

Folgende Situation: Über eine Eventplattform, nicht direkt vom Veranstalter, wurden Tickets für ein Event bestellt. Das Event wurde später abgesagt, der Veranstalter hat Insolvenz angemeldet.

Die Eventplattform behauptet nun, sie würde zwar normalerweise Tickets bei abgesagten Events erstatten, in diesem Fall aber nicht - eben weil die Plattform das Geld vom Veranstalter auch nicht zurückbekommt. Nur: Ist das für den Käufer relevant? Gelten hier die gleichen Rechte, wie für einen mangelhaften Gegenstand, (dh. es geht immer über den Verkäufer) oder gelten für Eventtickets besondere Regelungen?

Noch zwei Infos:
Sowohl Eventplattform als auch Veranstalter haben ihren Sitz in Deutschland, kauf erfolgte online.
Da via Paypal bezahlt wurde ist es möglich, die Überweisung rückwirkend zu stornieren. Einige andere Ticketkäufer haben dies gemacht und daraufhin Mahnungen der Eventplattform erhalten. Wäre es trotzdem ratsam, die Überweisung zu stornieren und eine Mahnung zu ignorieren?



Das_Pseudonym
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Re: Sind Konzerttickets für eine abgesagte Veranstaltung vom Verkäufer zu refundieren?

Beitrag von Das_Pseudonym » 21.10.2019, 19:42

Ich würde Paypal einfach schreiben was passiert ist und Paypal soll entscheiden was Sie wann und ob von wo einziehen oder nicht. :wink:

FHoll
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Re: Sind Konzerttickets für eine abgesagte Veranstaltung vom Verkäufer zu refundieren?

Beitrag von FHoll » 21.10.2019, 19:58

Ähm... nein. PayPal entscheidet da nichts, man kann den Käuferschutz entweder nutzen oder auch nicht. Der Käuferschutz hat auch keine rechtliche Grundlage. Sie können sich das so vorstellen, als wäre die Eventplattform ein Laden, und weil gerade keiner an der Kasse sitzt könnte man sich selber Geld rausnehmen.
Dh. es ist in jedem Fall illegal den Käuferschutz zu nutzen. Es trotzdem zu tun kann allenfalls aus strategischen Gründen erfolgen - weil man halt nicht selber klagen möchte und es lieber darauf ankommen lässt, sich das Geld selbst zurückzuholen.
Immerhin könnte man dann zwar geklagt werden, aber der Betrag, den der Kläger durch diese Klage bekäme, wäre nicht höher, als der Betrag, den man selbst einklagen könnte. Dh. wenn die Eventplattform juristische Schritte einleiten würde, wüsste sie bereits, dass auch gegen sie juristische Schritte eingeleitet werden würden, und im Endeffekt nur beide Seiten Gerichtskosten zu tragen hätten.

Das alles Gesetz dem Fall, dass auch der Verkäufer, nicht bloß der Veranstalter, die Tickets rückerstatten müsste - weshalb genau diese Frage entscheidend ist.

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