Guten Morgen.
Ein ähnliches Thema wurde hier neulich schon eröffnet, leider konnte meine Frage in diesem Thread nicht beantwortet werden.
Ich habe über das Internet etwas gegen Schlafstörungen bestellt. Meines Erachtens also nichts Illegales - jedenfalls wurde die Ware abgefangen und ich habe nun ein Schreiben vom Zollamt erhalten.
Für meine Rückantwort an die Zollstelle kann ich zwischen 2 Antworten auswählen:
Entweder die Sendung zur zollamtlichen Abfertigung zu stellen und dementsprechende Unterlagen beilegen ODER Sendung nicht annehmen.
Allerdings steht direkt darunter noch ein Hinweis, wenn die ausgefüllte Erklärung nicht bis zur angegebenen Frist einlangt, gilt die Sendung als unzustellbar und wird an den Absender retourniert. Sorgen macht mir aber nachstehender Satz: "Gilt aber nicht für Sendungen, die gemäß Arzneimitteleinfuhrgesetz vom Zoll angehalten werden."
Als Beilage waren noch 2 Schreiben dabei für die Zollabfertigung (mit Kreuze bei "Rechnung + Überweisung".. UND bei "Arzneimitteleinfuhrgesetz (siehe beigefügtes Hinweisblatt)."
Auf diesem Hinweisblatt ist nun nochmals vermerkt, dass die Einfuhr von gewissen Substanzen eben verboten ist usw. Und dass ohne Vorlegen einer Bescheinigung gegen das Gesetz verstoßen wird, es geahndet / angezeigt wird.
Was bedeutet das nun für mich??
Wenn ich "nicht annehmen" ankreuze, ist das Ganze für mich dann erledigt oder muss ich trotzdem eine Bescheinigung vorlegen und muss im Falle mit einer Strafe rechnen aufgrund des Hinweisblattes?
Bitte um genaue Informationen. Bei Unklarheiten bitte nachfragen.
Vielen Dank!
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Re: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Weiß hier wirklich niemand Bescheid?
Wäre über Antworten sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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- Beiträge: 261
- Registriert: 15.10.2019, 23:42
Re: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Von wo haben Sie das Arzneimittel bestellt (Land) und welchen Wirkstoff enthält es?
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Hallo Anneliese,
mich würde der Ausgang deiner Geschichte sehr interessieren, vielleicht kannst du mir so bald wie möglich zurückschreiben, wie du dich verhalten hast.
mich würde der Ausgang deiner Geschichte sehr interessieren, vielleicht kannst du mir so bald wie möglich zurückschreiben, wie du dich verhalten hast.
Re: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Ein ähnliches Thema hatten wir erst:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15629
Eventuell hilft Dir das etwas.
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