Bitte hätte folgende Frage zum Thema Wohnung.
Wann bezeichnet man ein Zimmer mit 1/2. Ist da die Größe maßgebend, oder ob dieses halbe Zimmer ein Fenster hat.
Danke , für eine Antwort.
Liebe Grüße Ingrid
Wohnung
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- Registriert: 15.10.2019, 23:42
Re: Wohnung
Das ist keine Frage des Rechts, weil das nicht gesetzlich definiert ist...
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Es gibt keine allgemein gültige Definition dieses Begriffs. In der im März 1951 eingeführten und 1983 zurückgezogenen „DIN 283 – Blatt 1 – Wohnungen“ hatten „vollwertige Wohnräume“ mindestens 10 Quadratmeter und „halbe Zimmer“ 6 bis 10 Quadratmeter sowie eine Mindestbreite von 2,10 Metern über 2/3 der Grundfläche.
Also handelt es sich wohl um "besonders kleine Räume" die grundsätzlich als Zimmer anzusehen sind.
Also wahrscheinlich ein Mini-Wohnzimmer oder ein Mini-Schlafzimmer...
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Es gibt keine allgemein gültige Definition dieses Begriffs. In der im März 1951 eingeführten und 1983 zurückgezogenen „DIN 283 – Blatt 1 – Wohnungen“ hatten „vollwertige Wohnräume“ mindestens 10 Quadratmeter und „halbe Zimmer“ 6 bis 10 Quadratmeter sowie eine Mindestbreite von 2,10 Metern über 2/3 der Grundfläche.
Also handelt es sich wohl um "besonders kleine Räume" die grundsätzlich als Zimmer anzusehen sind.
Also wahrscheinlich ein Mini-Wohnzimmer oder ein Mini-Schlafzimmer...
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: Wohnung
Danke
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