Darlehen nicht rechtzeitig zurückbezahlt - Klage

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
manfred.binder
Beiträge: 1
Registriert: 18.10.2019, 07:31

Darlehen nicht rechtzeitig zurückbezahlt - Klage

Beitrag von manfred.binder » 18.10.2019, 07:39

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen bzw. .meine Fragen beantworten!

Folgende Situation:
Ich habe mir für die Fertigstellung eines Projektes Geld von einem privaten Darlehensgeber geliehen, es waren 5.000Eur. Leider hat die Fertigstellung des Produktes viel länger als angenommen in Anspruch genommen.

Der Darlehensgeber hat mich angezeigt und am kommenden Mittwoch gibt es sogar eine Verhandlung dazu.

Ich konnte das Produkt gestern entsprechend verkaufen und am Montag habe ich das Geld und dann zahle ich dem Darlehensgeber sofort das Darlehen zurück und natürlich seine Zinsen und Verzugszinsen und sobald ich das erledigt habe, melde ich das auch der Staatsanwaltschaft.

Anwalt habe ich bislang noch keinen Beigezogen, da ich ja das Geld ausgeliehen hatte und nicht wie vereinbart zurückbezahlen, also komplett meine Schuld.

Da ich aber nun das zurückzahlen kann, meine Fragen:

- Ist es ratsam einen Anwalt hinzuziehen?
- Kommt es überhaupt dann zur Verhandlung, wenn der Geldbetrag also der Schaden zurückbezahlt ist?
- Soll ich noch eine zusätzliche Zahlungen wegen dem Verzug leisten?

Wäre für Antworten sehr dankbar!!

Danke!



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Darlehen nicht rechtzeitig zurückbezahlt - Klage

Beitrag von mastercrash » 18.10.2019, 15:06

Was wird Ihnen denn strafrechtlich vorgeworfen?
Betrug?
manfred.binder hat geschrieben:
18.10.2019, 07:39
Der Darlehensgeber hat mich angezeigt und am kommenden Mittwoch gibt es sogar eine Verhandlung dazu.
Eine Verhandlung oder eine Vernehmung als Beschuldigter?
Die Hauptverhandlung findet erst statt, wenn der Sachverhalt geklärt ist und eine Verurteilung nach den Ermittlungsergebnissen als wahrscheinlich angesehen wird.
manfred.binder hat geschrieben:
18.10.2019, 07:39
Ist es ratsam einen Anwalt hinzuziehen?
Das hängt vom Stand der Ermittlungen ab und ob Sie sich in der Lage sehen, sich selbst zu verteidigen.
Anwaltszwang besteht keiner, wenn Ihnen nur ein einfacher Betrug vorgeworfen wird.
manfred.binder hat geschrieben:
18.10.2019, 07:39
Kommt es überhaupt dann zur Verhandlung, wenn der Geldbetrag also der Schaden zurückbezahlt ist?
Ein behobener Schaden ist strafmindernd zu berücksichtigen, räumt eine vollendete Straftat aber nicht aus der Welt.
Nur im Versuch gibt es den strafbefreienden Rücktritt (also hier bevor jemand Geld bezahlt hat). In diesem Fall wäre die Straftat aber bereits vollendet und ein strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich.
manfred.binder hat geschrieben:
18.10.2019, 07:39
Soll ich noch eine zusätzliche Zahlungen wegen dem Verzug leisten?
Zivilrechtlich schulden Sie den den geliehenen Betrag zzgl Zinsen und ggf Mahnspesen.
Wie gesagt ändert eine Wiedergutmachung nichts in Bezug auf eine begangene Straftat.

Grundsätzlich ist es nicht strafbar nur ein Darlehen nicht rechtzeitig zurückzubezahlen.
Es ist noch nicht einmal strafbar ein Darlehen gar nicht zurück zu bezahlen, wenn man dazu finanziell nicht in der Lage ist, aber dies bei der Aufnahme des Darlehens noch nicht bekannt war.

Deshalb müsste Ihnen vorgeworfen werden, ein Darlehen aufgenommen zu haben und entweder gar nie vorgehabt haben, dies zurück zu bezahlen (Vortäuschung der Rückzahlungswilligkeit) oder gewusst zu haben, dass Sie es nicht zurück zahlen werden können (Vortäuschung der Rückzahlungsfähigkeit).

Aber ohne zu wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird ist dies hier Kaffeesatz-Leserei.

Wenn es erst eine Vernehmung als Beschuldigter ist, dann schauen Sie einfach den Betrag bis dahin zurückzuzahlen, nehmen bei der Vernehmung den Zahlungsbeleg mit (entweder per Überweisung zahlen oder Bar-Betrag quittieren lassen!) und sagen, dass dies wohl eher ein Mißverständnis war und Sie von Anfang an vor hatten, den Betrag zu begleichen, sich dies aber eben verzögert hat.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: alles2 und 64 Gäste