Familienbonus Plus - Unterhalt

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Jusmax
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Familienbonus Plus - Unterhalt

Beitrag von Jusmax » 04.10.2019, 14:18

Guten Tag,

auf Grund der recht neuen Gesetzeslage und der oftmals fehlenden Judikatur ist die Anrechnung des Familienbonus Plus auf den Unterhalt bzw. die daraus folgende Änderung der Anrechnung der Familienbeihilfe ja noch etwas schwer zu beurteilen. Im Zuge meines Studiums hat sich jedoch eine Frage für mich herauskristallisiert:

Wenn die beiden Eltern getrennt leben, die Kindsmutter aufgrund ihres guten Einkommens einen Anspruch auf den gesamten FB+ hat (1500,00 € / Jahr) und der Vater auf seine anteilige Auszahlung verzichtet, ist dann die Unterhaltsschuld getilgt?

Der FB+ kommt dann ja ohnehin zur Gänze der Mutter bzw. dem Kind zu und eine Anrechnung im Zuge der Unterhaltsbemessung wäre dann ja ohnehin nicht notwendig oder sehe ich das falsch.

Vielen Dank für Antworten und Einschätzungen zu dem Thema.

Lg.



Jusmax
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Re: Familienbonus Plus - Unterhalt

Beitrag von Jusmax » 17.10.2019, 23:44

Niemand eine Idee dazu?

mastercrash
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Re: Familienbonus Plus - Unterhalt

Beitrag von mastercrash » 17.10.2019, 23:56

Die Frage ist etwas merkwürdig...
Auf welche Auszahlung verzichtet der Vater?

Und grundsätzlich: Nur weil jemand auf einen Anspruch verzichtet, tilgt er damit nicht eine Schuld gegen jemand anderes (zB Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind).

Ähnlicher Fall aber leichter zu verstehen, sagen Sie mir ob man das analog sehen könnte:
Angenommen die Mutter verdient seeehr viel und ist vermögend und der Vater ist arbeitlos und unvermögend (kommt statistisch vermutlich umgekehrt öfters vor, tut aber nichts zur Sache), sodass der getrennt lebende Vater Anspruch auf Ehegattenunterhalt hätte.

Nur weil er nun auf diesen verzichtet erlischt ja nicht seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Kind.
Er könnte die ihm zustehende Ehegatten-Unterhaltsleistung allenfalls an das Kind im Rahmen einer Zession übertragen und den Kindes-Unterhalt damit tilgen (wobei er weiterhin für die Einbringlichkeit bzw Nicht-Einbringlichkeit zu haften hätte).

Und was das FB+ angeht, damit kenne ich mich nicht so aus, aber das ist doch ein Steuerbonus zum Vorteil des Steuersubjekts "Mutter". Den Verzicht eines Anteils darauf als Unterhalt des Vaters zu Gunsten des Kindes anzurechnen ist ja schon gelinde gesagt absurd...

NICHT VERGESSEN und das passiert oft: Kindes-Unterhalt ist ein Anspruch des KINDES, nicht der Mutter und das hat mit einem Steuerbonus schon mal gar nichts zu tun...

Bitte schauen sie sich an: Im Familienrecht wem welcher Unterhalt gebührt, Vertrag zu Lasten Dritter und die Tilgung einer Forderung durch Zession einer anderen (Begleichung einer Forderung mit einer anderen) mit den Risken des Forderungsausfalls. Da braucht es keine neue Judikatur zu neuen Gesetzen um diesen Fall zu lösen. Die hier notwendigen Gesetze gibt es seit es das ABGB gibt.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Jusmax
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Re: Familienbonus Plus - Unterhalt

Beitrag von Jusmax » 21.10.2019, 14:09

Vielleicht ist die Frage etwas ungeschickt formuliert, ich versuche nachzubessern:

Der Vater zahlt bislang den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an das Kind in der Höhe des doppelten Regelbedarfs abzüglich der prozentualen Anrechnung der Familienbeihilfe.

Nun die Frage an sich: Der Familienbonus + in der Höhe von 1500,00 € / Jahr kann entweder zur Gänze von einem Elternteil beansprucht werden (Falls das Einkommen dies zulässt) oder eben 50:50 auch bei getrennt lebenden Eltern.

Wenn der Kindsvater nun den FB+ beantragt, wirkt sich das erhöhend auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage aus und wäre damit auch direkt Unterhalterhöhend.

Wenn allerdings der Vater die Auszahlung des FB+ nicht beantragt bzw. darauf verzichtet, kann die Kindsmutter die volle Auszahlung der 1500,00 € / Jahr beantragen und so kommt diese Steuerentlastung direkt finanziell der Mutter / dem Kind zu.

Ist also ein solcher Verzicht des Vaters und die dadurch direkte Entlastung des Haushaltes des Kindes in Ordnung oder MUSS der Kindsvater die Auszahlung beantragen und damit den indirekten Weg über die Prozentmethode und die Unterhaltsbemessungsgrundlage gehen?

Vielleicht ist es so etwas verständlicher.


MfG

mastercrash
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Re: Familienbonus Plus - Unterhalt

Beitrag von mastercrash » 21.10.2019, 18:31

Verzicht ist hier schon mal der falsche Begriff. Wer auf eine ihm zustehende Geldleistung einfach nur verzichtet, begleicht damit nie eine Forderung.

Hier kommt nur der lange Weg in Betracht. Er fordert was ihm zusteht und leitet den Betrag dann weiter. Um jetzt nicht unnötige Überweisungen auszulösen kann er auch durch Zession ihm zustehende Forderungen als Unterhalt an das Kind abtreten. Soweit seine ihm zustehende Forderung dann direkt an das Kind geleistet wird, wird seine Unterhaltspflicht damit beglichen.

Das was Sie vielleicht meinen wäre die Möglichkeit einer einseitigen Kompensation. Dazu fehlt es aber schon mal an der Schuldner/Gläubigergleichheit, dh Gegenseitigkeit der Forderungen und an der Gleichartigkeit der Forderungen.
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Alma70
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Re: Familienbonus Plus - Unterhalt

Beitrag von Alma70 » 28.12.2019, 23:53

Mittlerweilen gibt es ein OGH Urteil, nachzulesen auf der Seite von Dr. Tews, in der dargestellt wird, dass der 50% Anteil des Unterhaltszahlers am FB+ nicht Teil der Unterhaktsbemessungsgrundlage ist und als echter Steuerbonus für den Unterhaltszahler zu sehn ist.

Im Gegenzug dazu wird jedoch bei der Berechnung des Unterhaltes die Familienbeihilfe nicht mehr anzurechnen sein, was eine Erhöhung des Unterhaltes mit sich bringt.

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