Ersatz Erste-Hilfe Koffer

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Verärgert
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Ersatz Erste-Hilfe Koffer

Beitrag von Verärgert » 06.10.2019, 11:48

Guten Tag,
vor nicht allzu langer Zeit ist ein Radfahrer in unmittelbarer Nähe unseres im Erdgeschoss gelegenen Büros gestürzt, und hat sich dabei verletzt. Das ganze ist auf öffentlichem Grund geschehen. Wir haben seine Verletzungen mit Verbandszeug aus unserem betrieblichen Erste-Hilfe Koffer versorgt, und die Rettung gerufen. Dabei hat auch unser Erste-Hilfe Koffer mitsamt Inhalt einige Blutflecken abbekommen. Nun möchten wir, das der Radfahrer uns den gesamten Koffer ersetzt, da eine hygenische Reinigung der einzelnen Bestandteile und des Koffers einen unzumutbaren Zeitaufwand darstellt. Der Verletzte möchte uns aber nur ein paar Verbandspäckchen und Mullbinden ersetzen, da er meint der Koffer bestünde aus leicht reinigbarem Kunststoff. Der Koffer ist baugleich mit diesem Modell https://adexo.at/produkt/verbandskasten-z-1020-typ-1/. Wir werden auf jeden Fall einen neuen Koffer besorgen, möchten aber nicht auf den Kosten (um die 40,- EUR) sitzenbleiben. Gibt es eine einfache Möglichkeit, das Geld einzufordern? Aufgrund der geringen Schadenssumme und des zeitlichen Aufwands wollen wir nicht vor Gericht gehen.



mastercrash
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Re: Ersatz Erste-Hilfe Koffer

Beitrag von mastercrash » 16.10.2019, 03:20

Ein Ersatz im Sinne von Schadenersatz erfordert eine deliktische Haftung.
Eine deliktische Haftung wiederrum erfordert eine Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Diese muss sich direkt auf den eingetretenen Schaden beziehen und die Handlung muss rechtswidrig sein. Also müsste der Radfahrer hierzu vorsätzlich oder fahrlässig auf ihren Erste-Hilfe-Koffer gefahren sein oder auf diesen gestürzt sein und ihn damit beschädigt haben :lol:

Sie haben die Verletzungen des Radfahrers behandelt (und sind damit ja vielleicht sogar für das Blut auf dem Koffer primär verantwortlich?). Hier könnte man allenfalls eine vertragliche Haftung sehen (konkludent geschlossener Vertrag zur schnellen erforderlichen Heilbehandlung). Sie haben behandelt und er hat die Leistung angenommen.
Dass es dabei auch Material verbraucht und auch mal etwas beschädigt/verschmutzt wird ist normal.

Sie können sich allenfalls auf § 1152 ABGB berufen und damit ein angessenes Entgeld verlangen:
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.

Insbesondere zu Recht verbrauchtes Verbandsmaterial und eine dazu resultierende Verschmutzung sollte mindestens als angemessen gelten, dass Sie eben mindestens schadlos gehalten werden. Da wir hier aber eben keine deliktische Haftung haben kommt Schadenersatz als solcher eben nicht in Betracht sondern eben Entgeld aus einer Leistungserbringung (man könnte es Werkvertrag nennen). Das geschuldete und erbrachte Werk ist die sofortige Heilbehandlung nach dem Unfall mit Verbandspäckchen und Mullbinden.

Bei dem Streitwert könnten Sie auch recht risikofrei Klage gestützt auf § 1152 ABGB einreichen. Die Chancen wären mit dieser Argumentation meiner Meinung nach sehr gut. Sowohl ein Mahnbescheid als auch eine Klage erster Instanz wäre ohne Anwalt möglich und kostet nach § 32 Gerichtsgebührengesetz gerade mal je 23€ (die dann auch vom Verlierer des Verfahrens zu tragen wären).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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