Die Mutter meiner Gattin hatte, nachdem sie von ihrem Mann geschieden worden war, mit einem anderen Mann in außerehelicher Beziehung (es kann nicht von einer Lebensgemeinschaft gesprochen werden, weil sie nicht einmal einen gemeimeinsamen Haushalt geführt haben) gelebt und in dieser Zeit von ihrem Ex-Mann Unterhaltszahlungen erhalten. Meine Frage richtet sich nun dahingehend: Waren die Unterhaltszahlungen gerechfertigt oder hätte sie bei Gericht angeben müssen, dass sie (die Mutter) eine Affäre mit einem anderen Mann hat?
Unterhaltspflicht trotz außerehelicher Beziehung
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