Urheberrecht Schrankenbestimmungen: Fair Use?

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Tarek
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Urheberrecht Schrankenbestimmungen: Fair Use?

Beitrag von Tarek » 07.10.2019, 17:52

Hi zusammen :)

Ich mache gerade einen Kurzfilm in dem ich ca. 2 Sekunden einer BBC Doku einfügen möchte. Es wird nur das Videomaterial ohne Ton verwendet und es wird mittels Greenscreen nur als Hintergrund verwendet, während im Vordergrund eine Figur zu sehen ist. (Allerdings ist das Video schon noch klar erkennbar.)

Ich würde den Kurzfilm auf Youtube hochladen und in bei diversen Animationsfestivals / -wettbewerben einschicken bei welchen eventuell auch ein Geldpreis zu gewinnen wäre. Meiner eigenen Recherche nach, glaub ich, dass es in Österreich kein äquivalent zu Fair Use gibt und das Verwenden des Videomaterials daher illegal wäre, aber ich wollte zur Sicherheit noch hier fragen.

Liebe Grüße,
Tarek



FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Urheberrecht Schrankenbestimmungen: Fair Use?

Beitrag von FHoll » 08.10.2019, 07:33

Doch, ein Äquivalent zu Fair Use gibt es, aber ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor, was Fair Use überhaupt ist.

17 U.S. Code § 107 - also amerikanisches Recht - beschreibt Fair Use als Anwendung von kopiergeschütztem Material zu folgenden Zwecken: "criticism, comment, news reporting, teaching (including multiple copies for classroom use), scholarship, or research"
Das ist halt sehr kurz gehalten und kann entsprechend sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Anhand Ihrer Beschreibung scheint Ihre Verwendung aber ohnehin nicht Fair Use nach amerikanischem Vorbild zu entsprechen.

Im österreichischen Urheberrecht finden sich ab §41 zahlreiche Ausnahmen, bei denen ebenfalls kopiergeschütztes Material ohne Rückfrage verwendet werden dürfen - zB. §42c "Berichterstattung über Tagesereignisse" - ganz ähnlich dem amerikanischen "News Reporting", oder §42g "Öffentliche Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre", welcher dem Begriff "teaching" entspricht - allerdings ist das österreichische Recht präziser, §42g etwa gilt für Bildungseinrichtungen, nicht für YouTube-Tutorials.

Sie sollten daher entweder bei der BBC eine Erlaubnis einholen oder den 2-Sekunden-Clip ersetzen.

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