Hallo liebe Forumsteilnehmer!
Ich wollte fragen, ob eine Gemeinde ein Grundstück, das in ihrem Besitz in einer Wohnsiedlung liegt, als Parkplatz exklusiv nur für deren Bewohner und dessen Besucher ausschildern darf?
Wenn es der Gemeinde gehört, müssten ja alle parken dürfen?
Danke
Parkplatz auf Gemeindegrund
Parkplatz auf Gemeindegrund
Zuletzt geändert von Anton2 am 23.09.2019, 15:39, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Parkplatz auf Gemeindegrund
Ich denke in diesem Fall muss zuerst abgeklärt werden, ob eine Dienstbarkeit auf der entsprechenden Fläche eingetragen ist. Es kann nämlich gut sein, dass von solch einem Servitut her die Gemeinde dazu verpflichtet ist, den Parkplatz nur der Wohnanlage zur Verfügung zu stellen...
Wenn keine Dienstbarkeit vorhanden ist, wird es erst richtig kompliziert. Dann geht es zunächst um das Landesrecht.
Wenn keine Dienstbarkeit vorhanden ist, wird es erst richtig kompliziert. Dann geht es zunächst um das Landesrecht.
Re: Parkplatz auf Gemeindegrund
Da es bisher keine Beschränkung nur auf Besucher und Bewohner gab, und schon gar nicht die letzten 4 Jahre, kann davon ausgegangen werden, dass leider keine Dienstbarkeit vorliegt. Aber ich werde sobald möglich eine Grundbucheinsicht sicherheitshalber durchführen.Mondtal hat geschrieben: ↑23.09.2019, 11:53Ich denke in diesem Fall muss zuerst abgeklärt werden, ob eine Dienstbarkeit auf der entsprechenden Fläche eingetragen ist. Es kann nämlich gut sein, dass von solch einem Servitut her die Gemeinde dazu verpflichtet ist, den Parkplatz nur der Wohnanlage zur Verfügung zu stellen...
Klingt kompliziert. Welche Bestimmungen gelten dann?
Re: Parkplatz auf Gemeindegrund
Dann müsste ich das Bundesland erfahren... Würde das bei Gelegenheit mit einem Berufskollegen vom Gemeindebund besprechen...
Re: Parkplatz auf Gemeindegrund
Ich hab jetzt ganz zufällig den Kollegen vom Gemeindebund beim Essen im Landtmann getroffen... dieser geht davon aus, dass es sich um eine privat bewirtschaftete Fläche der Gemeinde handelt, welche die Gemeinde an die Wohnanlage verpachtet hat...
Sprich alles legitim... Gemeinden haben öffentliche und private Flächen...
Genaue Infos hierzu sollte die Gemeinde selbst geben
Sprich alles legitim... Gemeinden haben öffentliche und private Flächen...
Genaue Infos hierzu sollte die Gemeinde selbst geben
Re: Parkplatz auf Gemeindegrund
Ok, vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.Mondtal hat geschrieben: ↑25.09.2019, 15:09Ich hab jetzt ganz zufällig den Kollegen vom Gemeindebund beim Essen im Landtmann getroffen... dieser geht davon aus, dass es sich um eine privat bewirtschaftete Fläche der Gemeinde handelt, welche die Gemeinde an die Wohnanlage verpachtet hat...
Sprich alles legitim... Gemeinden haben öffentliche und private Flächen...
Genaue Infos hierzu sollte die Gemeinde selbst geben
Diese Verpachtung müsste im Grundbuch aufscheinen?
Bundesland ist Steiermark
Re: Parkplatz auf Gemeindegrund
Nein, diese Verpachtung scheint nicht im Grundbuch auf, da keine Dienstbarkeit... kein dingliches Recht... Der Anwaltskollege meinte simpel und einfach: Gemeinde kontaktieren und ertfragen, warum dieses Grundstück privatrechtlich genutzt wird... Dann vielleicht eine Beschwerde gegen diese Art der Nutzung einbringenAnton2 hat geschrieben: ↑25.09.2019, 22:36Ok, vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.Mondtal hat geschrieben: ↑25.09.2019, 15:09Ich hab jetzt ganz zufällig den Kollegen vom Gemeindebund beim Essen im Landtmann getroffen... dieser geht davon aus, dass es sich um eine privat bewirtschaftete Fläche der Gemeinde handelt, welche die Gemeinde an die Wohnanlage verpachtet hat...
Sprich alles legitim... Gemeinden haben öffentliche und private Flächen...
Genaue Infos hierzu sollte die Gemeinde selbst geben
Diese Verpachtung müsste im Grundbuch aufscheinen?
Bundesland ist Steiermark
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