Wie gesagt ich habe im Auftrag von Oma den Vertrag damals unterzeichnet, ohne iV oder iA vor meiner Unterschrift.
Habe vor Ort dem Vermieter vorgelegt dass wir ich und Oma 50 zu 50 das Auto benutzen.
Mietvertrag Auszug............
Herr Frau XXXX schliesen den Vertrag ab wohnhaft in bla bla bla Kennzeichen 123456778990034 ABC...... Garagenplatz nummer 00000 ........ edv numer ßßßßßßßßß------ Art dees Fahrzeuges, Finanzierungsbeitrag null
Monatliches entgelt xx euro
Einstellbeginn 1.1.1500 .......
Einstellung umfasst Bereitstellung und Instandhaltung jedoch keine Heizung und Verwahrung bla bla bla
Hausverwaltung übernimmt aus der titel der vermietung keine wie immer geartetet personen oder sachhaftung.....
das einstellen des oben genannten fahrzeiges ist nur auf dem zugewiesenen platz gestattet, mieter verpflichtet sich nur sein betriebsfähiges und mit polizeilichen kennzeichen ausgestattetes Fahrzeug einzustellen.....insbesondere ist das entgeltliche und unentgeltliche einstellen fremder Fahrzeuge oder die Verwendung des Mietobjektes zu anderen zwecken untersagt
beim einstellen sind alle behördlichen vorschriften einzuhalten, verboten reparieren usw, rauchen verboten etc etc etc
die Bestimmungen der stvo einhalten bla bla bla
lärm vermeiden zb zuschlagen von türen, nachtstunden bitte besonders leise sein
mieter hat für reinlichkeit seines Platzes zu sorgen bla bla bal
angestellen der hv ist es nicht gestattet handlungen und dienstleistungen am fahrzeug durchzuführen.
das betreten des Einstellraumes ist nur den Mietern gestattet.
Arbeiten im Einstellraum nicht gestattet zb Reparatur usw bla bla bla
Vertrag auf unbestimmte zeit abgeschlossen, kann von jeden der vertragschließenden teile ohne angabe von gruenden zum letzten eines jeden monates unter frist 1 monat außergerichtlich schriftlich gekündigt werden

. der Vertrag ist kein bestandteil das mit der HV abgeschlossenen mietvertrages über eine wohnung in der Siedlung
der mieter verpflichtet sich das entgelt imer am xx im vorhinein zu zahlen bla bla bla
weisungen von organen der hv das einstellen des pkw betreffend sind zu befolgen
mündliche vereinbarungen oder zusagen sie diesem schriftlichen vertrag zuwiederlaufen sind ungültig
alle mit einrichtung dieses vertrages spesen usw selber tragen bla bla bla
es ist übereinstimmender Parteiwille dass der Vertrag über den Garagenplatz nicht bestandteil des mietvertrages über die wohnung ist und daher bestimmungen des MRG nicht zur Anwendung gelangen.
Datum, Unterschrift beider Parteien, stemple Hausverwaltung, aufstellung gebueheren.
und Nun ?