Ehe - getrennten Wohnungen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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fledermausi
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Ehe - getrennten Wohnungen

Beitrag von fledermausi » 29.04.2019, 17:17

Sehr geehrtes Team!

Mein Ehemann und ich erwarten unser erstes Kind, wohnen in eine viel zu kleine Wohnung aber wir hätten eine größere Wohnung in Aussicht. Mein Mann arbeitet in Schichtbetrieb und die ersten Monate mit dem Baby wird eine Herausforderung bzw. sehr sehr schwierig für ihm sein. Deshalb hätten wir uns gedacht, dass wir die größere Wohnung nehmen und auch die kleinere behalten. Das würde aber bedeuten, dass wir für einige Monate eine getrennte Wohngemeinschaft haben. Er würde sich bei der größeren Wohnung anmelden und ich mit Kind würden in der kleinen Wohnung bleiben.

Ist es rechtlich überhaupt möglich? Welche Konsequenzen (zB versicherungsmäßig bzw. rechtlich) ergeben sich damit? Was müssten wir beachten?



Heron
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Re: Ehe - getrennten Wohnungen

Beitrag von Heron » 30.04.2019, 22:38

Im Rahmen der einvernehmlichen Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Sie einvernehmlich festlegen, vorübergehend getrennt Wohnung zu nehmen. Eherechtlich bestünde kein Hindernis; neben der Vornahme der entsprechenden Wohnsitzmeldungen müssen Sie – unter anderem – die vertraglichen Verpflichtungen (Mietzinszahlungen, ev. Abschluss einer Haushaltsversicherung) für beide Bestandverhältnisse erfüllen. Wenn es im Wesentlichen darum geht, dass der Gatte ausreichend Erholung vor bzw. nach der Arbeit vorfindet, gibt es vielleicht einfachere und günstigere Lösungen als getrennte Wohnsitze, denn schließlich wird auch das Kind bei der geplanten Übersiedlung im Alter von wenigen Monaten nachts noch nicht durchschlafen.

Henry
Beiträge: 5
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Re: Ehe - getrennten Wohnungen

Beitrag von Henry » 03.09.2019, 22:28

fledermausi hat geschrieben:
29.04.2019, 17:17
Sehr geehrtes Team!

Mein Ehemann und ich erwarten unser erstes Kind, wohnen in eine viel zu kleine Wohnung aber wir hätten eine größere Wohnung in Aussicht. Mein Mann arbeitet in Schichtbetrieb und die ersten Monate mit dem Baby wird eine Herausforderung bzw. sehr sehr schwierig für ihm sein. Deshalb hätten wir uns gedacht, dass wir die größere Wohnung nehmen und auch die kleinere behalten. Das würde aber bedeuten, dass wir für einige Monate eine getrennte Wohngemeinschaft haben. Er würde sich bei der größeren Wohnung anmelden und ich mit Kind würden in der kleinen Wohnung bleiben.

Ist es rechtlich überhaupt möglich? Welche Konsequenzen (zB versicherungsmäßig bzw. rechtlich) ergeben sich damit? Was müssten wir beachten?
guteFrage, das würde mich auch interessieren.Ich denke aber, dass es nicht wirklich Probleme geben würde. Das ist jetzt aber rein ein Bauchgefühl. ich bin kein Experte

kevin16
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Re: Ehe - getrennten Wohnungen

Beitrag von kevin16 » 17.09.2019, 23:40

Ich glaube nicht, dass du wirklich Probleme hast, folge dem Rat, den du oben gegeben wurdest, ich habe etwas Ähnliches getan und nichts ist passiert.

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