Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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praline2frau
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Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Beitrag von praline2frau » 04.09.2019, 15:56

Liebe Leute, vlt. werde ich hier schlauer.
Vor ca 5 Jahren hat meine Mutter einen Parkplatz in Wien von Hausvermieter bekommen. Es gibt einen gültigen Vertrag. Da aber damals das Auto auf mich glaube ich (muss erst unterlagen suchen) angemeldet war, haben wir uns mit dem Vermieter des Hauses /Parkplatz geeinigt dass das ok geht mittels Vereinbarung zwischen mir und meiner Mutter. Da steht drinnen ich kann das Auto mit benutzen. Vertrag für Stellplatz läuft aber zwischen Vermieter und meiner Mutter. Hätten das ja damals ablehnen können.

Anfangs fuhr sie auch noch mit dem Auto selber, doch wurde sie mal krank (wann und was geht denen nichts an :lol: und ich übernahm daher alle Fahrten mit ihr / bzw. für sie......

Nun ist offensichtlich die Aufregung gross da hauptsächlich nur ich mit dem Auto fahre und den Parkplatz benutze, der Neid ist ein Hund. :twisted: 15 Plätze 200 Anmeldungen auf Warteliste..... :wink:

Der Vermieter will nun auf einmal die Zulassungsbescheinigung von meiner Mutter und "droht" quasi mit weiteren Schritten denn im Brief (habs nur von anderen Leuten gehört - ich kann ja nicht einfach die Post meiner Mutter durchstöbern) dass jetzt als erster Schritt :?: :?: :?: mal alle Zuiassungen kontrolliert werden (mit der Begründung Autos zu zuordnen)..... bitte was wäre der zweite Schritt eine DNA Probe oder eine Übungsfahrt am Übungsplatz ob und wie gut die Leute noch fahren können.

Fazit ist dass meine Mutter derzeit schwer krank ist . Wie soll ich reagieren ? Kann der Hausverwalter sagen na ihre Mutter fährt ja jetzt nicht mehr mit dem Auto deshalb wird der Parkplatz gekündigt ? Grundlagen usw dazu oder ist das nur "pokern"

Dankeschön



Willi657
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Re: Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Beitrag von Willi657 » 04.09.2019, 17:14

Als Laie kann ich dir da nicht weiterhelfen, aber ich wünsche dir und deine Mutter viel Kraft und an deine Mutter gute Besserung.

SK
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Re: Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Beitrag von SK » 08.09.2019, 11:46

Es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde. Sie können den Vertrag online stellen, dann kann man das überprüfen.

praline2frau
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Re: Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Beitrag von praline2frau » 16.09.2019, 19:13

Wie gesagt ich habe im Auftrag von Oma den Vertrag damals unterzeichnet, ohne iV oder iA vor meiner Unterschrift.

Habe vor Ort dem Vermieter vorgelegt dass wir ich und Oma 50 zu 50 das Auto benutzen.

Mietvertrag Auszug............


Herr Frau XXXX schliesen den Vertrag ab wohnhaft in bla bla bla Kennzeichen 123456778990034 ABC...... Garagenplatz nummer 00000 ........ edv numer ßßßßßßßßß------ Art dees Fahrzeuges, Finanzierungsbeitrag null
Monatliches entgelt xx euro
Einstellbeginn 1.1.1500 .......



Einstellung umfasst Bereitstellung und Instandhaltung jedoch keine Heizung und Verwahrung bla bla bla

Hausverwaltung übernimmt aus der titel der vermietung keine wie immer geartetet personen oder sachhaftung.....

das einstellen des oben genannten fahrzeiges ist nur auf dem zugewiesenen platz gestattet, mieter verpflichtet sich nur sein betriebsfähiges und mit polizeilichen kennzeichen ausgestattetes Fahrzeug einzustellen.....insbesondere ist das entgeltliche und unentgeltliche einstellen fremder Fahrzeuge oder die Verwendung des Mietobjektes zu anderen zwecken untersagt


beim einstellen sind alle behördlichen vorschriften einzuhalten, verboten reparieren usw, rauchen verboten etc etc etc

die Bestimmungen der stvo einhalten bla bla bla


lärm vermeiden zb zuschlagen von türen, nachtstunden bitte besonders leise sein

mieter hat für reinlichkeit seines Platzes zu sorgen bla bla bal

angestellen der hv ist es nicht gestattet handlungen und dienstleistungen am fahrzeug durchzuführen.

das betreten des Einstellraumes ist nur den Mietern gestattet.

Arbeiten im Einstellraum nicht gestattet zb Reparatur usw bla bla bla

Vertrag auf unbestimmte zeit abgeschlossen, kann von jeden der vertragschließenden teile ohne angabe von gruenden zum letzten eines jeden monates unter frist 1 monat außergerichtlich schriftlich gekündigt werden :shock: . der Vertrag ist kein bestandteil das mit der HV abgeschlossenen mietvertrages über eine wohnung in der Siedlung


der mieter verpflichtet sich das entgelt imer am xx im vorhinein zu zahlen bla bla bla

weisungen von organen der hv das einstellen des pkw betreffend sind zu befolgen :?:

mündliche vereinbarungen oder zusagen sie diesem schriftlichen vertrag zuwiederlaufen sind ungültig :(

alle mit einrichtung dieses vertrages spesen usw selber tragen bla bla bla

es ist übereinstimmender Parteiwille dass der Vertrag über den Garagenplatz nicht bestandteil des mietvertrages über die wohnung ist und daher bestimmungen des MRG nicht zur Anwendung gelangen.

Datum, Unterschrift beider Parteien, stemple Hausverwaltung, aufstellung gebueheren.



und Nun ?

praline2frau
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Re: Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Beitrag von praline2frau » 16.09.2019, 19:18

Natürlich hab ich den Mietvertrag auf Namen der Oma in der Hand. Nur weil ich zuerst Herr Frau geschrieben hab war ein Irrtum . Vertrag zwischen FRAU xxxxx und Hausverwaltung.

Wäre jetzt lustig wenn die Kündigen . Kann man das Anfechten ? Zulassungsbesitzer ist Oma.
Ich bin quasi nur Mitbenutzer des Autos...... wie gesagt Oma derzeit krank. Können ja 10 Jahre warten bis Oma wieder
gesund wird. Oder werden jetzt schon Medizinische Gutachten für die Parkplatz Vergabe verlangt ?

Ich glaub nur an heisse Luft

Heron
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Re: Parkplatz Anzweiflung wem gehört Auto

Beitrag von Heron » 18.09.2019, 20:41

Entscheidend ist in Ihrem Fall, dass für Wohnung und Stellplatz separate Bestandverträge bestehen. Entsprechend fällt das Mietverhältnis für den Stellplatz – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht unter die speziellen Kündigungsbestimmungen des MRG. Entsprechend kann der Vermieter den (in Ihrem Fall nicht befristeten) Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Ich rate Ihnen aber zu einer genauen professionellen Beratung.

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