Einantwortungsurkunde - Beschluss - Klage

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Heron
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Re: Einantwortungsurkunde - Beschluss - Klage

Beitrag von Heron » 07.09.2019, 13:15

Seit der mit 01.01.2017 in Kraft getretenen Erbrechtsreform gibt es eine dreijährige kenntnisabhängige Frist sowie eine absolute 30-jährige Frist für erbrechtliche Ansprüche (siehe § 1487a ABGB). Im Zweifelsfall sollte Sie Ihre Angelegenheit daher rasch professionell prüfen lassen.



schanzenpeter
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Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Einantwortungsurkunde - Beschluss - Klage

Beitrag von schanzenpeter » 08.09.2019, 17:06

(siehe § 1487a ABGB) sehe ich als ausreichende Quelle an.

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