Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Teddy95
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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beitrag von Teddy95 » 04.09.2019, 23:38

Hallo, ich hätt eine frage !

Ich stand kurz vor meiner Theorieprüfung für den B führerschein und hätte dan noch die fahrprüfung machen müssen !

Leider war ich heute abend so dumm und bin zum ersten mal mit dem auto gefahren ohne führerschein .(also ohne fahrlehrer)
Ich bin aber normal gefahren nicht zu schnell auch nicht alkoholisiert oder sonstiges .
Und wurde bei der autobahnaufahrt zu einer verkehrskontrolle aufgehalten mit einer freundinn der das auto gehört .

Ich bin übrigens 24 .
Was passiert jetzt also ein geldstrafe bekomm ich sicherlich aber bekomm ich den auch eine führerscheinsperre und wenn ja für wie lange ?

Und was passiert mit meiner freundinn die mir das auto gegeben hat zum fahren verliert sie ihren führerschein ?

Bitte keine blöden Kommentare ich weiss das es dumm war !



FHoll
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beitrag von FHoll » 05.09.2019, 14:58

Grundsätzlich war das natürlich eine Übungsfahrt, weil Sie schon so schrecklich nervös wegen der Prüfung waren, und Sie haben nur vergessen, sich eine L-Tafel zu besorgen, oder?

Na, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist halt kein kleines Vergehen, und auch, wenn Sie sie bald hätten, haben Sie sie nunmal nicht. 363 bis 2180 Euro kann der Spaß kosten, mit einer Führerscheinsperre für ein, zwei Jahre würde ich auch rechnen. Besser wäre es vielleicht, bei Ihrer Fahrschule nachzufragen, die sind ja täglich mit sowas konfrontiert.

Ich glaube nicht, dass Ihrer Freundin was angehängt wird. THEORETISCH dürfte Sie eine Mittäterin sein, welche die gleichen Strafen wie Sie erhalten könnte. Aber bitte - das wird nicht passieren.

Teddy95
Beiträge: 2
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beitrag von Teddy95 » 05.09.2019, 15:33

Ja genau ich hatte halt kein L Taferl

Wird das vors gericht kommen ?
Und kann man gegen die führerschein sperre den etwas tun ?

SK
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beitrag von SK » 08.09.2019, 12:24

Ein Zulassungsbesitzer darf sein Fahrzeug nur jemanden überlassen, der die erforderliche Lenkberechtigung besitzt (§ 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG). Strafrahmen bis € 5.000,--.

Das Lenken eines Fahrzeugs ohne FS kann Verkehrsunzuverlässigkeit begründen. Für die Dauer der Verkehrsunzuverlässigkeit können Sie keine Fahrprüfung machen. Fahren ohne Fahrerlaubnis Strafrahmen bis zwischen € 36 und € 2.180.

Sowohl die Strafen als auch ein allfälliger Bescheid wegen der Führerscheinsperre werden von der BH ausgestellt. Beschwerde werden vom zuständigen Landesverwaltungsgericht behandelt.

MfG RA Sebastian Kinberger

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