Ärztliche Gespräche in Abwesenheit eines Jugendlichen

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Lukas123
Beiträge: 1
Registriert: 03.09.2019, 16:32

Ärztliche Gespräche in Abwesenheit eines Jugendlichen

Beitrag von Lukas123 » 03.09.2019, 17:05

Sehr geehrtes Forum,

Ich bin 16 Jahre alt und wohne in Wien. Da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt, möchte ich auch nicht mehr preisgeben.


Also nun zur Frage :

Ich habe in Kürze einen Termin bei einem Psychiater. Falls es relevant ist, dann leitet sich der Besuch bei diesem Arzt nicht aus einer psychischen Krankheit her. Der Grund ist nämlich mein fahrlässiger Umgang mit Alkoholischen Getränken sowie der gelegentliche Konsum von Rauschinduzierenden Substanzen. Nicht, dass ich Abhängig bin oder die Schule vernachlässige (habe nur 1er in der HTL), aber meine Eltern machen sich verständlicherweise Sorgen um mich.

Nur das Problem besteht darin, dass meine Eltern bezwecken wollen, dass die erste Hälfte des Gespräches in meiner Abwesenheit stattfindet. Natürlich bin ich damit nicht einverstanden und möchte mich erkundigen, ob ich juristisch gesehen Recht habe.
Gibt es bezüglich dessen irgendwelche Paragrafen oder kann ich einfach von der Ärztlichen Schweigepflicht Gebrauch machen und es dem Arzt nicht gestatten, ohne meiner Präsenz über mich zu Sprechen?

Wie würdet ihr in dieser Situation agieren?


Vielen Dank für die Antworten
MfG



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Ärztliche Gespräche in Abwesenheit eines Jugendlichen

Beitrag von Das_Pseudonym » 03.09.2019, 20:40

Ich bin kein Jurist aber es gibt gewisse Umstände wo das möglicherweise erlaubt sein kann da du nicht 18 bist.
die erste Hälfte des Gespräches
Zugegeben wenn hier der Arzt noch keine Medizinischen Daten von dir hat kann er auch schwer war weiter geben.
Gerade wenn du unter 18 bist und deine Eltern die obsorge für dich haben macht es den umstand ein wenig kompliziert.
Natürlich kann du den Arzt sagen das er keine Daten weiter geben darf ohne dein Einverständnis.

Henry
Beiträge: 5
Registriert: 03.09.2019, 21:54

Re: Ärztliche Gespräche in Abwesenheit eines Jugendlichen

Beitrag von Henry » 03.09.2019, 22:13

Lukas123 hat geschrieben:
03.09.2019, 17:05
Sehr geehrtes Forum,

Ich bin 16 Jahre alt und wohne in Wien. Da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt, möchte ich auch nicht mehr preisgeben.


Also nun zur Frage :

Ich habe in Kürze einen Termin bei einem Psychiater. Falls es relevant ist, dann leitet sich der Besuch bei diesem Arzt nicht aus einer psychischen Krankheit her. Der Grund ist nämlich mein fahrlässiger Umgang mit Alkoholischen Getränken sowie der gelegentliche Konsum von Rauschinduzierenden Substanzen. Nicht, dass ich Abhängig bin oder die Schule vernachlässige (habe nur 1er in der HTL), aber meine Eltern machen sich verständlicherweise Sorgen um mich.

Nur das Problem besteht darin, dass meine Eltern bezwecken wollen, dass die erste Hälfte des Gespräches in meiner Abwesenheit stattfindet. Natürlich bin ich damit nicht einverstanden und möchte mich erkundigen, ob ich juristisch gesehen Recht habe.
Gibt es bezüglich dessen irgendwelche Paragrafen oder kann ich einfach von der Ärztlichen Schweigepflicht Gebrauch machen und es dem Arzt nicht gestatten, ohne meiner Präsenz über mich zu Sprechen?

Wie würdet ihr in dieser Situation agieren?


Vielen Dank für die Antworten
MfG
Ich möchte dir da nicht reinquatschen und ich kann dir auch keine jursitsich korrekte Antwort geben, aber was hast du zu verbergen. Bzw warum ist es für dich schlimm, wenn deine Eltern auch mal mit einer Bezugsperson sprechen möchten? Nimm es mir nicht übel, natürlich kenne ich die ganze Situatin nicht, aber ich denke, sie machen sich sicher Sorgen und es würde ihnen gut tun, wenn sie auch das Recht haben, auch mal ohne dein Beisein mit jemandem zu sprechen.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Ärztliche Gespräche in Abwesenheit eines Jugendlichen

Beitrag von FHoll » 04.09.2019, 08:47

Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Ihren Eltern, aber das bedeutet nur, dass Ihr Arzt Ihren Eltern keine Geheimnisse weitergeben darf, nicht, dass kein Gespräch stattfinden darf.

Wenn ich das richtig lese, dann geht es um einen ersten Termin, und Ihre Eltern möchten mit dem Arzt sprechen, bevor dieser etwas über Sie weiß, mit dem die ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden könnte. Informationen darüber, wie die Behandlung allgemein abläuft und was deren Ziel ist, dürfen Ihre Eltern auch ohne Ihr Beisein einholen. Vergleichen Sie es mit einer Operation: Wenn Ihre Eltern Sie mit einer Blinddarmentzündung zum Arzt bringen darf dieser natürlich erklären, was ein Blinddarm ist und wie eine Operation abläuft, auch ohne dass Sie dabei sind.

Hinzu kommt, dass bei jeder Behandlung der Psyche das Umfeld eine entscheidende Rolle spielt. Es ist daher medizinisch sinnvoll, wenn Ihr Arzt sowohl die Perspektive Ihrer Eltern als auch Ihre eigene zu hören bekommt. Keine Sorge - im Gegensatz zu einem wütenden Internet-Mob wird Sie Ihr Psychiater nicht aufgrund der Aussagen Ihrer Eltern vorverurteilen, bloß weil er diese zuerst gehört hat.



Da Sie schon fragen, wie ich in dieser Situation agieren würde: Für mich wäre es weitaus wichtiger, dass der zweite Teil des Gesprächs in Abwesenheit meiner Eltern stattfindet. Gegenüber einem Psychiater oder Therapeuten etwas zu verheimlichen ist nicht zielführend, aber gegenüber Eltern schon, das passt nicht zusammen.

bergfan
Beiträge: 82
Registriert: 15.11.2018, 15:11

Re: Ärztliche Gespräche in Abwesenheit eines Jugendlichen

Beitrag von bergfan » 06.09.2019, 14:37

Prinzipiell würde ich mit dem Psychiater auschließlich alleine sprechen wollen und ihn auch darum bitten.
Das sollte er normalerweise auch so handhaben.

Abgesehen davon finde ich es komisch, dass eine Behörde einem zu einem Psychiater schickt. Führerscheinsache wird es ja wohl nicht sein.

Normal ist es irgendein Sozialzentrum oder der Amtsarzt.

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