Ehepartner Drittstattenangehöriger Verlust Aufenthaltstitel

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lorena_czm
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Ehepartner Drittstattenangehöriger Verlust Aufenthaltstitel

Beitrag von lorena_czm » 23.08.2019, 14:02

Mein Mann kommt aus Afghanistan. Wir haben am 1.8.2018 geheiratet. Er befindet sich seit dem 17.2.2019 in Österreich. Sein Visum war ein erleichtertes Visum lt. FGB 15B, das aufgrund der Freizigügigkeit des Ehepartners (Aufenthalt im EU Ausland) gewährt wurde. Die Aufenthaltskarte wurde beantragt.In erster Instanz wurde diese abgesegnet, aber in 2. Instanz gestoppt, da ich die Einreichung der Scheidungsklage vorgelegt hatte. Es wurde mir seitens der MA35 versichert, dass KEINE Aufenthaltskarte ausgestellt wurde. Der erste Scheidungstermin war am 8.8, der nächste ist am 3.10. Er war nicht beim Termin.
Zusätzlich habe ich ihn am 1.8.2019 wegen Körperverletzung angezeigt. Er wurde 2 Wochen weggewiesen.
Ich war am Dienstag bei der MA35 und habe die Abmeldung aus Österreich vorgelegt, denn meines Wissens nach, erlischt der eheliche Schutz sofort, nachdem ich ins Ausland gegangen bin. Die MA35 hat mir das versichert, aber das BFA weigert sich ihn abzuschieben oder irgend etwas zu unternehmen.
Er hat mich betrogen, lieblos behandelt und offensichtlich nur wegen Papieren geheiratet. Was kann ich tun.
Ich finde leider auch den Passus nicht, wo im Gesetz steht, dass der eheliche Schutz wegfällt, weil ich würde das gerne dem BFA schicken. Die müssen endlich was machen.
Nach der Scheidung, darf er doch auch nur bleiben, wenn er sich selbst erhalten kann?
Wir haben einen Ehevertrag.



FHoll
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Re: Ehepartner Drittstattenangehöriger Verlust Aufenthaltstitel

Beitrag von FHoll » 26.08.2019, 12:15

Er hat mich betrogen, lieblos behandelt und offensichtlich nur wegen Papieren geheiratet. Was kann ich tun.
Ihn anzeigen wegen aller Straftaten, die er Ihnen gegenüber verübt hat- wenn Sie sich den Stress antun wollen, denn zu holen sein wird da wohl nix.
Aber ob er im Land bleiben darf oder nicht geht Sie nichts an, Sie können das auch nicht beschleunigen. Er hat keinen Aufenthaltstitel und das Visum ist abgelaufen, er ist also derzeit illegal in Österreich. Aber das heißt nicht, dass ihm gleich ein SWAT-Team auf den Hals gehetzt wird. Zumal Sie ja nicht wissen, ob er sich womöglich gerade einen Job als Schlüsselkraft oder - pardon - die nächste Dumme sucht und auch ohne Sie einen legalen Aufenthaltstitel erwerben könnte.

lorena_czm
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Re: Ehepartner Drittstattenangehöriger Verlust Aufenthaltstitel

Beitrag von lorena_czm » 29.08.2019, 06:03

Meiner Meinung nach gelten die Gesetze für alle. Wenn ich keinen Aufenthaltstitel habe, muss ich das Land verlassen. Gehe ich nicht freiwillig, muss die Behörde dafür sorgen, dass dem Aufenthsltsgesetz genüge getan wird. Illegal ist nun mal illegal.
Es geht mich im weiteren Sinne sehr wohl etwas an, ob er bleibt oder nicht, denn ich habe ihm die Einreise ermöglicht, 20.000 Euro sind weg
Dass er mich auch noch schlägt und ich das Land verlassen habe, sind eigentlich schon Ausmaße, die über das Herkömmliche hinausgehen.
SWAT Team ist nicht notwendig. Einfach 2 inkognito Polizisten zum Blutplasma spenden vorbei schicken. Fertig. Gültiger Pass mit abgelaufenen Visum ist vorhanden
Im Bezug auf die nächste Dumme - also vielen Dank dafür, dass Sie mich als dumm bezeichnen so einfach ist das nicht, oder glauben Sie, als illegaler Afghane können Sie jetzt einfach mal so heiraten an voila die Aufenthaltskarte ist da? Die Asylantin, mit der er jetzt eine Beziehung führt, hat wohl kaum den nötigen Einkommensnachweis.
Schwierig wird es, wenn er wieder einen Asylantrag stellt. Dann hat er einen legalen Status, bis zum Bescheid, gegen den er berufen wird... same procedure as every year.
Möchte und werde eine Bescherde über das BFA einbringen, wer ist dafür zuständig?
Finde es wirklich interessant, dass bei diesen Dingen nichts gemacht wird, aber wenn es um Steuern oder etwas Finsnzielles geht, da werden alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Ich bin immerhin auch Steuerzahlerin und erwarte mir, dass gesetzeskonform gehandelt wird

lorena_czm
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Re: Ehepartner Drittstattenangehöriger Verlust Aufenthaltstitel

Beitrag von lorena_czm » 02.09.2019, 16:08

BFA .. nicht zusändig
MA35 ... nicht zuständig
ERGO... er darf bleiben..
ein Traum..

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