Anfrage Grundstück - personenbezogen Daten -Datenschutz

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Minerva40
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Anfrage Grundstück - personenbezogen Daten -Datenschutz

Beitrag von Minerva40 » 20.08.2019, 12:22

Hallo!
Meine Nachbarn, die vor über 29 Jahren das Nachbargrundstück (Haus und Felder) erworben haben,aber nicht selbst hier wohnhaft sind ( Haus vermietet und nur Felder bewirtschaften) , gehen nun zu jedem Ihrer Grundstücksnachbarn, auch zu mir, und erbeten Auskunft, wer aller je an unsererer Adresse gewohnt hat, wer von wem das Haus erworben hat und um die Hausnamen der jeweiligen Höfe/Häuser, um angeblich ihre Nachbarn und deren Ahnen besser kennenzulernen (- aber schriftliche Liste erwartet)! Mir erscheint dies komisch,da sie anscheinend auf diese Weise die personenbezogenen Daten des Grundbuchs erfragen möchte, die nicht für jedermann zugänglich erscheinen (laut meiner Recherche). Kann es sein,dass sie hier Servitute der jeweiligen Grundstücke oder deren Ersitzung (unbewegliche Sachen- 30 Jahre) geht? Darf man das eigentlich auf diese Weise erfragen? Wie kann ich mich schützen? Danke für jede hilfreiche Antwort!<



Heron
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Re: Anfrage Grundstück - personenbezogen Daten -Datenschutz

Beitrag von Heron » 22.08.2019, 19:39

Das Grundbuch ist grundsätzlich ein öffentliches Verzeichnis. Die Voreigentümer einer Liegenschaft können problemlos von jedermann mittels Einsicht in die entsprechenden Urkunden beim zuständigen Bezirksgericht erhoben werden. Mittels nachfolgender Melderegisterabfrage könnte auch der jetzige Wohnort eines Voreigentümers in Erfahrung gebracht werden, um diesen bei rechtlichem Interesse zu kontaktieren.
Eine solche Einsicht beim Bezirksgericht ist für deutlich mehr als die letzten 30 Jahre möglich, insofern wäre es für rechtliche Zwecke nicht notwendig, die Nachbarn um Hilfestellung zu bitten, wobei Sie natürlich zu keinerlei Auskunft verpflichtet sind.

Minerva40
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Re: Anfrage Grundstück - personenbezogen Daten -Datenschutz

Beitrag von Minerva40 » 24.08.2019, 16:22

Dankeschön für diese Auskunft! Ich dachte, dass Einsicht nur bei Immobilienverkäufen (seitens Käufer) und bei Rechtsfragen oder in Pfandfragen etc. Auskunft erteilt werden darf. Ich bin nur verwundert, dass diese Anfrage 29, fast 30 Jahre nach dem Kauf, nun ein angebliches historisches Interesse an Nachbarn besteht bzw. gestellt wird und da die Tochter dieser Nachbarn Anwältin ist - warum auf diesem Wege? Hinzuzufügen ist, dass Ahnenforschung ein bisserl anders funktioniert (Interesse an jeweiliger Familie- nicht nur an wechselnden Grundeigentümern). Ich vermute eben ein rechtliches Interesse (Dienstbarkeiten verjähren durch Nichtgebrauch (nach 30 Jahren) bzw. um die Ersitzung von Servitut (30 Jahre)) und gleichzeitig Kostenersparnis, da Auszüge aus dem Grundbuch kostenpflichtig sind. Und es hat für mich ebenfalls einen negativen Beigeschmack!

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