Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht

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MG
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Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht

Beitrag von MG » 18.08.2019, 14:20

Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, dann ist das Urteil Ihrem Anwalt zuzustellen (§ 93 ZPO) , wobei die Zustellung im Normalfall dabei im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs stattfindet. Ansonsten ist per Post zuzustellen (§ 88 ZPO)


Eine Zustellung NUR an die vertretene Partei und/oder als Email wäre unwirksam . Sie sollten hierzu rasch mit Ihrem Anwalt Kontakt aufnehmen, damit er die zielführenden Schritte setzen kann!


RA Mag. Michael Gruner
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Das_Pseudonym
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Re: Zustellung von Urteilen vom Landes/Sozialgericht

Beitrag von Das_Pseudonym » 19.08.2019, 17:28

:shock: Alleine aus Datenschutzgründen ist das ganze SEHR haarsträubend!
Ich schätze mal die Daten waren zu 99,999% nicht verschlüsselt.
Abgesehen davon wird der Herr/ Frau Anwalt die Daten nicht Datenschutzkonform gesichert haben.

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