Mit 0,94 Promille mit dem Fahrrad unterwegs

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ganglth
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Mit 0,94 Promille mit dem Fahrrad unterwegs

Beitrag von ganglth » 14.08.2019, 16:09

Hallo,

kurze Frage an die Experten.

Ich bin dummerweise auf die Idee gekommen mit 0,94 Promille mein Fahrrad zu lenken. :roll:

Jetzt habe ich eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten, Tatbestand: „Sie haben das Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,47 mg/l.“

- ich dachte nicht das ich alkoholisiert war und
- ich wusste auch nicht das beim Fahrrad die selben grenzen als beim Auto gelten.

Nachdem der erste und auch nach 15 min ein zweiter Alkoholtest positiv war belehrte mich der Polizist das ich das Fahrrad nachhause schieben muss und ich dafür eine Strafe per Brief erhalte. Nun habe ich die „Aufforderung zur Rechtfertigung“ erhalten und wollte folgendes wissen:

Wie soll ich mich jetzt verhalten, schriftlich oder persönlich Stellung nehmen?

Was muss ich dabei beachten?

Wie schaut eine Auskunft über Vermögensverhältnisse aus?

Danke im Voraus!



FHoll
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Re: Mit 0,94 Promille mit dem Fahrrad unterwegs

Beitrag von FHoll » 16.08.2019, 13:37

Die "Aufforderung zur Rechtfertigung" ermöglicht es Ihnen, Stellung zu nehmen, also Ihre Seite zu schildern. Wenn Sie beispielsweise das Fahrrad nur geschoben hätten, würden Sie dem Tatbestand nicht zustimmen. Ihre Schilderung klingt aber eher so, als wäre alles sauber abgelaufen und Sie sich Ihrer Schuld bewusst, es ist also nur eine Formalität: Sie kopieren einfach Ihre Darstellung des Sachverhalts aus dem Eingangspost und fertig.
Naja, vielleicht lassen Sie weg, dass Sie sich bei 0,94 Promille kein bisschen alkoholisiert fühlten, und die Grenzen sind beim Fahrrad schon andere, aber im Prinzip stimmen Sie dem Tatbestand einfach zu. Irgendwelche Geschichten erzählen, warum und wieso, zieht sowieso nicht, wenn es nicht wirklich mildernde Umstände sind.

Die Auskunft über Vermögensverhältnisse dient nur dazu, dass die Strafe angemessen ist. Wenn Sie ein Armer Schlucker sind, ohne nennenswertes Vermögen oder Einkommen, fällt die Strafe niedriger aus. Meist reicht es, das monatliche Einkommen anzugeben, vielleicht Grundbesitz. Außer, Sie verdienen zu viel, dann lassen Sie die Behörden lieber schätzen ;)

Ein paar Tage später kommt dann die Straferkenntnis mit Erlagschein, € 800,- bis € 3.700,- dürfte der Spaß kosten.

pulley
Beiträge: 1
Registriert: 26.08.2019, 18:01

Re: Mit 0,94 Promille mit dem Fahrrad unterwegs

Beitrag von pulley » 26.08.2019, 18:05

Hallo !

wie hoch ist die Strafe ausgefallen ?

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