Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung

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JohnWick
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Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung

Beitrag von JohnWick » 13.08.2019, 10:19

Gute Tag,

ich hätte hier eine Frage bezüglich eines derzeitigen Falls.

Auf willhaben hatte ich eine Uhr verkauft, welche als selbstabholung angeboten wurden. Es meldete sich daraufhin eine Kundin und wollte dies unbedingt per Versand zur ihr geschickt bekommen. Wir einigten uns darauf und sie überwies mir des Geld und einen kleinen Betrag für den Versand & Verpackung. Nach erhalt des Geldes wurde die Ware bei der Post verpackt und versendet. Ich nannte dem Mitarbeiter dort den Wert der Ware und er soll dies dementsprechend versenden. Die Ware wurde vom Mitarbeiter als Paket M deklariert und verfolgbar versendet.

Dies ereignete sich im Anfang Februar. Ende Februar meldete sich die Käuferin, dass sie die Ware nicht erhalten hat. Es wurde noch bist Ende März gewartet und danach eine Nachforschung einigeleitet. Diese war leider erfolglos.

Im Mai meldete sich die Kundin, dass sie eine Abtrittserklärung von mir benötigt, um eine Schadensforderung stellen zu können. Ich habe diese erstellt und ihr unterschrieben gesendet.

Nun Mitte August meldet sich die Käuferin, dass sie hier nur 50 € Schadensersatz erhalten hat und fordert den restlichen Betrag von mir zurück.

Da ich alle Vereinbarungen erfüllt habe, sollte ich ja aus dem "Schneider" sein oder?

Bezüglich des Versandes hatte sie keine Wünsche geäußert, nur dass die Ware zu ihr gesendet wird.

Wie ist hier die Rechtslage? Schulde ich einen Schadensersatz?

Immerhin tritt auch dies in Kraft:

Bis zur Übergabe hat der Verkäufer die Sache ordentlich zu verwahren und vor Schaden zu schützen (§ 1061 ABGB). Nach der Abgabe des Pakets bei der Post wird die Sache als übergeben angesehen (§ 429 zweiter Halbsatz zweiter Fall ABGB). Die Gefahr geht auf den Käufer über und der nach der Übergabe entstandene Schaden trifft grundsätzlich den Käufer.



FHoll
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Re: Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung

Beitrag von FHoll » 13.08.2019, 11:05

Sie kennen die entsprechenden Paragraphen des ABGB bereits. Dass das Paket aufgegeben wurde, kann wohl nicht bestritten werden, ich sehe daher nicht, auf welcher Grundlage die Käuferin eine Forderung stellt - außer eben auf gut Glück ohne Rechtsverständnis.

Sie können die Käuferin ja fragen, auf welcher Grundlage Sie eine Forderung stellt, und so sichergehen, dass nichts übersehen wurde.

JohnWick
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Re: Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung

Beitrag von JohnWick » 13.08.2019, 11:15

Die Kundin geht von der Grundlage aus, dass das Paket von der Post als Paket M versendet worden ist und aus diesem Grund der Schadensersatz so gering ist.

Deswegen möchte sie den Differenzbetrag von mir erhalten, jedoch meines Erachtens ist dies nicht legitim, da sie keine Ansprüche auf die Art der Versendung geäußert hat und ich dem Mitarbeiter vor Ort gesagt hab, er solle es entsprechend dem Wert versenden.

Somit habe ich grundsätzlich alles richtig gemacht oder?

schanzenpeter
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Re: Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung

Beitrag von schanzenpeter » 13.08.2019, 16:50

Meines Wissens haftet die Post bei Verlust von Paketen, wenn kein anderer Wert angegeben ist, bis zu Euro 510,00. Die Nachforschung kann allerdings nur der/die AbsenderIn beantragen. Weshalb die Empfängerin mit Euro 50,00 abgespeist wurde ist mir unverständllich.

FHoll
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Re: Privatverkauf Willhaben / Verlust der Sendung

Beitrag von FHoll » 16.08.2019, 07:49

schanzenpeter hat geschrieben:
13.08.2019, 16:50
Meines Wissens haftet die Post bei Verlust von Paketen, wenn kein anderer Wert angegeben ist, bis zu Euro 510,00. Die Nachforschung kann allerdings nur der/die AbsenderIn beantragen. Weshalb die Empfängerin mit Euro 50,00 abgespeist wurde ist mir unverständllich.
Ein "Paket" kostet €4,81 und kommt in 1-2 Tagen an, es ist mit 510 Euro versichert. Ein "Prio Päckchen M" kostet €4,20 und kommt in 1 Tag an, ist bis 50 Euro versichert. Bei EMS, das bis nächsten Tag 12:00 ankommen soll, liegt die Haftung bei 1500 Euro für 9,96 - Bis zu einer Wertangabe von 300 Euro fährt man mit dem Päckchen günstiger, darüber ist EMS günstiger. [Gewicht bis 2 Kilo]
Dh. es ist durchaus davon abhängig, wie man mit der Post versendet.

JohnWick hat geschrieben:
13.08.2019, 11:15
[...]da sie keine Ansprüche auf die Art der Versendung geäußert hat und ich dem Mitarbeiter vor Ort gesagt hab, er solle es entsprechend dem Wert versenden.

Somit habe ich grundsätzlich alles richtig gemacht oder?
Nochmal zur Bestätigung: War es denn wirklich ein "Paket M", oder ein "Päckchen M"? Da die Empfängerin die 50 Euro eines Päckchens erhielt liegt der Verdacht nahe, dass die Uhr als Brief versandt wurde. Dann wäre der Einspruch, es wäre eine falsche Versandart gewesen, zumindest verständlich.
Trotzdem hätte sie, wenn sie eine bestimmte Art von Versand wollte, dies zum Ausdruck bringen müssen. Und selbst wenn, war es nicht ihre Schuld, sondern die des Mitarbeiters vor Ort. Wenn jetzt nicht gerade der "kleine Betrag für Versand und Verpackung" unangemessen hoch war und deutlich auf eine 'höherstufige' Versandart hinweist würde ich mir keine großen Sorgen machen.

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