Privatverkauf - Rückgabe

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Motte
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Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Motte » 13.08.2019, 21:01

Hallo,

ich habe auf facebook Spiele erstanden, die einem guten Zweck dienen sollten. Nachdem derjenige mir zugesichert hat die Spiele zu verschicken, hat eine Freundin, der ich die Anzeige geschickt habe gesagt, dass derjenige ständig Spiele online verscherbelt.

Ich hab dann gedacht, dass er die Spiele nicht verschicken wird. Nun sind sie eben doch bei mir angekommen und in keinem guten Zustand und das Geld definitiv nicht wert.

Deswegen habe ich ihn gebeten mir seine Adresse zu schicken, damit ich die Spiele auf meine Kosten zurückschicken kann. Auf meine Kosten deswegen, falls der Herr das Geld tatsächlich für den guten Zweck verwendet und nicht für sich. Somit müsste derjenige nichts drauflegen und wir wären quitt.

Das Problem ist, dass er mir seine Adresse nicht geben will. Stattdessen möchte er zur Polizei und zum Anwalt. Kommt er damit durch, wenn ich ihm die Sachen doch zurückschicken möchte? Auf dem Paket war nur meine Adresse oben...

lG



Das_Pseudonym
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Das_Pseudonym » 13.08.2019, 21:55

Zumindest wennst Privat kaufst hast du keine Automatische Rückgabe ausser e ist so vereinbart.
Gibt es einen Vertrag, Verkaufsbedinungen oder sonst was?

Motte
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Motte » 13.08.2019, 22:01

Nein, das Ganze ging über Facebook. Kann ich den Typen wenigstens bei der Finanz anzeigen? Wenn er alle Spiele verkauft hat, dann hat er mit dem einen Mal über tausend Euro verdient und es ärgert mich ungemein Geld für etwas zu bezahlen, bei dem ich angelogen worden bin. Vor allem hat's ja nicht nur mich erwischt und er postet laut Freunden ständig. Das muss ja auf seinem Konto aufscheinen und damit nachvollziehbar sein.

Motte
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Motte » 13.08.2019, 22:18

Kann sich bitte noch jemand melden? Ich habe gerade Beiträge von Das_Pseudonym angeschaut und ihm wird des Öfteren widersprochen.

Vor allem spricht es für einen Betrug, wenn ich ein Paket ohne Absender bekomme. :roll: Und auch, weil er ja immer wieder Spiele verkauft. Im großen Stil darf man das ha nicht.

@Das_Pseudonym: Tut mir leid falls ich dir unrecht Unwissenheit bescheinige. Ich möchte nur sichergehen und kenne mich selber nicht gut genug aus.


Motte
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Motte » 13.08.2019, 22:37

Danke, ich hoffe, dass sich trotzdem noch ein Jurist meldet. :oops: Wenn sich's irgendwie vermeiden lässt, dann möchte ich demjenigen kein Geld in den Rachen werfen. Die Spiele kann er haben und falls ich das Geld wirklich liegen lassen muss - und es ist nicht wenig - dann hetze ich ihm ganz sicher die Finanzpolizei auf den Hals.

FHoll
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von FHoll » 14.08.2019, 16:24

Ich bin auch kein Jurist, aber ich widerspreche dem Pseudonym so gerne... [Nein, nur Spaß :mrgreen: ]

Richtig ist, dass es bei einem Privatverkauf kein Rückgaberecht gibt. Sie stellen ja aber schon die Vermutung an, dass es sich gar nicht um einen Privaten handelt, sondern um jemanden, der das gewerblich macht. Wenn dem so sein sollte, hätten Sie auch ein Rückgaberecht.

Wenn Sie glauben, dass er gewerbsmäßig Spiele über Facebook verkauft ("Immer wieder" und "Auf ein Mal über tausend Euro" sprechen klar dafür, aber sicher kann es Ihnen keiner sagen) können Sie Ihr Geld zurückfordern. Am besten halt nicht in einer losen Facebook-Message - setzen Sie ein entsprechendes Dokument auf, dass Sie vom Kauf zurücktreten möchten, mit Datum und unterschreiben Sie dieses, und senden Sie ihm dieses via Facebook zu (je offizieller es wirkt, desto besser).
Wenn er Ihr Geld nicht zurücküberweist und Ihnen keine Rücksendeadresse gibt, können Sie immer noch zur Finanzpolizei gehen, oder zur normalen Polizei, oder zu einem Anwalt - es eilt dann nicht mehr so sehr, weil Sie ja Ihre Ansprüche schon gestellt haben. Wenn dann rauskommt, dass Sie recht hatten, bekommen Sie auch Ihr Geld zurück, da Sie rechtzeitig vom Kauf zurückgetreten sind. Was mit einem hübschen Dokument halt so viel leichter zu beweisen ist, dafür gibt es sie ja :)

Kann aber auch sein, dass er genau weiß, wie viel er als "Privater" gerade noch verkaufen kann. Dann wird auch keiner was gegenteiliges feststellen können, dann war der Kauf tatsächlich privat, und Sie haben Pech.

Heron
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Heron » 14.08.2019, 18:02

Die Vorposter gehen richtigerweise davon aus, dass ein Umtauschrecht, das beispielsweise im stationären Handel oft freiwillig gewährt wird, nicht vorliegt, weil dieses nicht wie erforderlich vertraglich ausbedungen wurde.

Im Ergebnis erreichen Sie auch über Gewährleistungsrechte (Wandlung) oder Irrtumsanfechtung (Nichtigkeit des Vertrags bei wes. Irrtum und Zutreffen der Irrtumsanfechtungsvoraussetzungen), dass der Vertrag aufgehoben wird und Ihnen keine Zahlungspflicht entsteht. Insbesondere ist zu erwähnen, dass die Gewährleistungspflicht auch bei Privatverkäufen gilt, sofern diese nicht abbedungen wurde. Wenn die erhaltene Ware tatsächlich vom vertraglich vereinbarten abweicht, also mangelhaft ist, würde ich an Ihrer Stelle dem Verkäufer mitteilen, dass Sie sich in der Zwischenzeit rechtlich informiert haben, die zugesendeten Gegenstände nicht dem vertraglich vereinbarten entsprechen und Sie deswegen Verbesserung/Austausch fordern (also mangelfreie Ware wie vertraglich vereinbart) und bei Weigerung bzw. Unmöglichkeit den Vertrag wandeln werden. Diesbezüglich ist es nicht entscheidend, ob der Verkäufer auch als Unternehmer zu sehen ist (was aus der Ferne schwierig zu beurteilen ist).

Weiters können Sie sanft darauf hinweisen, dass der fortlaufende Verkauf von Gegenständen eine gewerbliche Tätigkeit darstellen kann, mit all den notwendigen Rechten und Pflichten (Gewerbeanmeldung, zivilrechtlich als Unternehmer zu behandeln (Rücktrittsrecht im Fernabsatz), Versteuerung etc.). Ist die erhaltene Ware jedoch nicht mangelhaft und hat der Verkäufer auch nicht bei Ihnen eine falsche Vorstellung darüber hervorgerufen, bliebe Ihnen, sich auf die Unternehmereigenschaft des Verkäufers und auf ein Rücktrittsrecht im Fernabsatz zu berufen.

Motte
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Re: Privatverkauf - Rückgabe

Beitrag von Motte » 17.08.2019, 13:45

Ich habe ihm noch kein Geld überwiesen - er hat die Spiele ohne Überweisung abgeschickt. In einem Müllsack ohne Absender drauf...

Er hat jetzt schon wieder ein paar Sachen auf FB im Wert von über 100 Euro. Dieses Mal hat er die Reha seiner Frau aber nicht erwähnt. Hab jetzt noch mehr Postings gefunden.

Wenn ich die Adresse finde, kann ich ihm die Spiele einfach zurückschicken?

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