Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_202
Beiträge: 1
Registriert: 01.08.2019, 22:30

Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_202 » 02.08.2019, 01:01

Hallo!

Ich bin 17 Jahre alt und da in Österreich noch die Wehrpflicht herrscht, muss ich bald zur Stellung...
Einige Freunde haben mir schon von dem ganzen Theater erzählt. Zwei Punkte stachen immer aus den Erzählungen heraus: Blutabnehmen und eine kurze Intimuntersuchung. Ich habe schon oft genug gelesen, dass das Ganze unumgänglich sei und es "sogar in der Verfassung verankert ist, Blut abzugeben" etc.. Ein nicht ausziehen wollen gibt es auch nicht.

Ich sehe es als sehr bedenklich, dass man in einem "modernen" Staat wie Österreich dazu verpflichtet ist, einen Teil seines Körpers herzugeben (Blut ist durchaus auch als Organ zu betrachten) und dass man sich sogar gegen seinen Willen vor anderen Menschen ausziehen muss.
Das ist zumindest der Stand meines Wissens, das scheint mir aber sehr fragwürdig. Deswegen frage ich hier ganz einfach mal nach, ob das so stimmt.

Zu meinen konkreten Fragen:
- Kann ich eine Blutabnahme bei der Stellung verweigern, ohne eine Strafe zu bekommen?
- Kann ich die Intimuntersuchung verweigern, ohne eine Strafe zu bekommen?


Danke für die Antworten!



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von FHoll » 02.08.2019, 07:14

Wehrgesetz §18 (1a2): "Die Stellungspflicht umfasst die Mitwirkung an den für die Feststellung der Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztlichen und psychologischen Untersuchungen"

Wehrgesetz §18 (2): "Die Stellungspflichtigen haben im Rahmen der ärztlichen Untersuchung auch eine Blutabnahme zum Zwecke der Blutuntersuchung zu dulden."

Die Blutabnahme ist explizit im Gesetz verankert, und hat Verfassungsrang.
Über die Intimuntersuchung lässt sich womöglich streiten. Ich weiß nicht, inwiefern und warum diese eine erforderliche ärztliche Untersuchung sein sollte. Sollte sie medizinisch nicht erforderlich sein, würde eine Verweigerung nicht dem Wehrgesetz zuwiderlaufen. Theoretisch möglicherweise... brächte Ihnen sowieso nichts, wenn Sie nicht zufällig die nötigen Mittel haben, um diese Ansicht auch entsprechend zu verteidigen.

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von Das_Pseudonym » 06.08.2019, 17:53

Man musste sich zuerst einmal duschen.... Alle zusammen auf einmal....
Vor ca. 10 Jahren war das in Wien nicht der fall.
Ist das heutzutage auch noch so ???? Mir war die Hose zu klein und ich durfte daher meine
Jeans anlassen....
ka aber mir war die Hose auch zu klein aber da musste Ich durch. :roll:
Zu meinem Stellungsergebnis: Ausgesetzt....
Siehst wenn man sich deppert anstellt wird man ausgemustert. :lol:
Wie sehr ich dieses Land liebe.....
Warte mal bis unsere Kameraden an die neue Ostfront mit der EU Armee geschickt werden. :evil:

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von FHoll » 07.08.2019, 08:50

@Pet31er

Lass dir nichts einreden von Leuten, die Ihre Stellung noch bei der Wehrmacht hatten :mrgreen:

Es gibt keine gemeinsame Dusche. Für die Urinprobe wird geschaut, dass da nicht geschummelt wird - das macht ein Rekrut, der das kurze Los gezogen hat und für den das genau so toll ist, wie für dich. Was übrigens für die meisten Anwesenden gilt - die haben das alle schon durchgemacht und wissen alle, dass es kein besonders schönes Erlebnis ist.
Intimuntersuchung erfolgt durch einen Arzt in abgetrenntem Raum - praktisch kein Unterschied zur Situation in einem Krankenhaus - wo es natürlich immer noch unangenehm ist, aber sollte man sowieso öfter mal machen. Man stelle sich in dem Moment den Stuhl beim Gynäkologen vor und freue sich, dass einem zumindest sowas erspart bleibt.

Aber für Horrorgeschichten und Zusprüche gibt es sicher bessere Orte als ein Rechtsforum.

EricBaldwin
Beiträge: 18
Registriert: 25.10.2017, 08:59

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von EricBaldwin » 09.08.2019, 15:44

@Pet31er: Hallo, zu meiner Zeit wurden die Verweigerer von der Militärstreife mit Gewalt zur Stellung gebracht, wenn sie nicht von alleine kamen - d.h. es führt wohl kein weg dran vorbei...

Aber keine Sorge, lass dich nicht beängstigen von duschen oder so - es ist ein Standardprozedere und dieses Los hat wohl jeder Mann in Österreich.

Unter uns: Im Bundesheer gibt es nur ganz wenig Leute mit höherem Dienstgrad, die keine Fanatiker sind, d.h. stell dich auf Engstirnigkeiten ein wenn du tauglich sein solltest. Wenn du wissen willst mit wem du es zu tun haben wirst, dann sag der Kommission ganz am Schluss mit einem Lächeln im Gesicht dass du gerne ein Formular für den Zivildienst hättest und schau ihnen dabei ins Gesicht... ;)

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.08.2019, 17:28

es ist ein Standardprozedere
Nicht in Wien. :roll:

Und immer nett und höflich sein sonst gewinnst du eine Nacht im Staatlichen Hotel. :wink:

EricBaldwin
Beiträge: 18
Registriert: 25.10.2017, 08:59

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von EricBaldwin » 09.08.2019, 17:40

Im staatlichen Hotel glaub ich gar nicht.... das Bundesheer hat seine eigene Infrastruktur - Militärhotel demnach ;) - ich glaube aber nicht, dass man bei der Musterung so leicht da reinkommt... Lass aber wissen, wenn es irgendwelche Spezialfälle bei der Musterung geben sollte - habe lange nichts mehr von dem Verein gehört...

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.08.2019, 18:02

Zumindest in Wien wars so das man "freiwillig" heim fahren konnte wenn man brav war.
Kann man wenn man ausgemustert wurde wieder einberufen werden wenn die Nato mit den Säbel rasselt?

EricBaldwin
Beiträge: 18
Registriert: 25.10.2017, 08:59

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von EricBaldwin » 09.08.2019, 18:16

Was ich in Erinnerung habe werden die Leute, die den Wehrdienst gemacht haben, im Notfall zuerst einberufen - danach wird jeder andere Mann unter 35 Jahren einberufen... Europa ist der historisch der Kontinent wo es bisher die meisten Kriege gegeben hat - irgendwo muss das doch herkommen, oder? Wenn das Säbelrasseln stark genug eskaliert, dann kann ich mir das schon vorstellen....

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Wehrpflicht | Untersuchung verweigern? Was darf der Staat?

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.08.2019, 18:30

Zuerst Hitler dann Merkel. :roll:

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 44 Gäste