Laufenden Motor abstellen

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Asuna
Beiträge: 2
Registriert: 31.07.2019, 18:48

Laufenden Motor abstellen

Beitrag von Asuna » 31.07.2019, 19:02

Hallo und guten Abend zusammen,

kaum angemeldet hab ich auch schon eine frage.

Neulich hat der Sohn unserer Nachbarin sein Auto mit laufenden Motor vor der Türe und unserem Garten abgestellt. Nach dem er nach 15 min noch immer nicht da war und wir uns im Garten gestört fühlten ist mein Lebensgefährte kurzer Hand hin und hat den Motor abgestellt. Nach weiteren 15 min hat er sich dann zu seinem Fahrzeug bewegt und gleich mich gefragt wer denn sein Fahrzeug abgestellt hat und ob mein Lebensgefährte noch eine Runde gedreht hätte. Fakt ist er wusste das er länger als 2 min in der Wohnung war,sonst hätte er nicht so absurde "Beschuldigungen" anstellen können.
Mal davon abgesehen das es laut österreichischen Gesetz verboten ist den Motor am Stand laufen zu lassen, ist meine Frage.
Darf ich den Motor eines fremden Fahrzeugs einfach abstellen oder ist das nicht erlaubt?
Immer hin hätten wir auch die Polizei anrufen können, dann wäre das ganze aber etwas teurer für den Herrn geworden.
So musste er seinen Hintern nur auf dem Sitz platzieren den Motor erneuert starten und weg fahren.

Vielen Dank



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Laufenden Motor abstellen

Beitrag von Heron » 31.07.2019, 19:43

Der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen, die mit „Maschinenkraft“ angetrieben werden, ist nach §136 StGB gerichtlich strafbar. Jedoch gilt weder das Herumspielen mit Licht oder Hupe, noch das Starten des Motors bei stehendem Fahrzeug als unbefugter Gebrauch. Insofern sehe ich beim unbefugten Abstellen des Motors keine gerichtlich strafbare Handlung. Es bliebe dem Besitzer daher nur die Möglichkeit, zivilrechtlich Besitzstörungsklage zu erheben.

Asuna
Beiträge: 2
Registriert: 31.07.2019, 18:48

Re: Laufenden Motor abstellen

Beitrag von Asuna » 31.07.2019, 19:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Na dann bin ich gespannt ob da noch was kommen sollte :roll: denke jedoch nicht.
Vielleicht merkt er sich es jetzt das dass nicht "cool" ist. Und stellt künftig den Motor von sich aus ab. Die Hoffnung stirbt zuletzt :wink:

Willi657
Beiträge: 6
Registriert: 04.09.2019, 17:09

Re: Laufenden Motor abstellen

Beitrag von Willi657 » 04.09.2019, 20:08

Asuna hat geschrieben:
31.07.2019, 19:02
Hallo und guten Abend zusammen,

kaum angemeldet hab ich auch schon eine frage.

Neulich hat der Sohn unserer Nachbarin sein Auto mit laufenden Motor vor der Türe und unserem Garten abgestellt. Nach dem er nach 15 min noch immer nicht da war und wir uns im Garten gestört fühlten ist mein Lebensgefährte kurzer Hand hin und hat den Motor abgestellt. Nach weiteren 15 min hat er sich dann zu seinem Fahrzeug bewegt und gleich mich gefragt wer denn sein Fahrzeug abgestellt hat und ob mein Lebensgefährte noch eine Runde gedreht hätte. Fakt ist er wusste das er länger als 2 min in der Wohnung war,sonst hätte er nicht so absurde "Beschuldigungen" anstellen können.
Mal davon abgesehen das es laut österreichischen Gesetz verboten ist den Motor am Stand laufen zu lassen, ist meine Frage.
Darf ich den Motor eines fremden Fahrzeugs einfach abstellen oder ist das nicht erlaubt?
Immer hin hätten wir auch die Polizei anrufen können, dann wäre das ganze aber etwas teurer für den Herrn geworden.
So musste er seinen Hintern nur auf dem Sitz platzieren den Motor erneuert starten und weg fahren.

Vielen Dank
ICh glaube den motor abstellen ist nicht strafbar, aber die Plizei zu benachrictigen ist wahrscheinlich objektiver. Dann ist es gleich sachlicher.

Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Laufenden Motor abstellen

Beitrag von Gegengleis » 15.10.2019, 00:44

Der Lenker könnte hier unter Umständen eine Besitzstörung geltend machen oder auch auf Unterlassung klagen.
Das ist in dem Fall aber etwas an den Haaren herbeigezogen. Ebenso kreativ könnte man vor Gericht dann einen rechtfertigenden Notstand geltend machen. Der Schutz vor Lärm, die Vermeidung von Abgasen und das Fahrzeug durch eine einfache Handlung derart zu bedienen, dass es nachher gesetzeskonform abgestellt ist, ist hier wohl mutmaßlich als eindeutig höherwertiges Rechtsgut einzustufen.

In jedem Fall war derartige abstellen unzulässig und den Guten würde ich, sollte da noch was "kommen" erst einmal anzeigen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 20 Gäste