Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

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tom2366
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Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von tom2366 » 02.10.2018, 00:30

Ein Testament aus dem Jahr 1987 die ehemalige Lebenspartnerin ( gemeinsamer Haushalt auch Investitionen am Haus ) als Alleinerbin bzw Kind Ersatzerbin falls derTodesfall der ehemalige Lebenspartnerin eintritt .

Einige Trennungen ab 1993 und entglütig ab ca 2002 wahrscheinlich auch Geld ( Investitionen am Haus ) über einen oder mehrere Prozesse wieder bekommen hat.
Das Testament aus dem Jahre 1987 ( wahrscheinlich vergessen ) noch gültig nach 01.01.2017. ( Todesfall 2018 )

ERBRECHT NEU:
Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung Seit 1. Jänner 2017
werden Testamente zugunsten des früheren Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten automatisch aufgehoben, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. die eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst wird. Dies gilt unabhängig vom Verschulden.


Lg
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Heron
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Re: Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von Heron » 02.10.2018, 18:46

Wie schon von Ihnen angeführt hat die Regelung über das Aufheben von letztwilligen Verfügungen zu Gunsten des Ehegatten mit Auflösung der Ehe im Zuge des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 in § 725 ABGB Eingang gefunden. Es steht dem Erblasser aber offen, ausdrücklich das Gegenteil anzuordnen.

Den Übergangsbestimmungen in § 1503 Abs 7 ABGB können Sie das In-Kraft-Treten der Bestimmung entnehmen.

Demzufolge ist (entsprechend § 1503 Abs 7 Z1 u Z2 ABGB) auf Todesfälle seit dem 01.01.2017 § 725 ABGB in der geltenden Fassung anzuwenden. Die letztwillige Verfügung fällt aber nicht gänzlich weg, sondern nur soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betrifft.

Die Verfassungskonformität von § 725 ABGB wurde bereits kürzlich vom VfGH geprüft: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfg ... 409_00.pdf

tom2366
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Re: Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von tom2366 » 04.03.2019, 20:03

Der Notar hat jetzt über 6 Monate gebraucht und uns als Erbin eingesetzt !

Kann man den Notar für seine Inkompetenz was abziehen oder ganz die Zahlung verweigern !
Dieser war von Anfang an sehr arrogant und hat von seinen hohen Roß runter geschaut!

Der Notar hat das Verlassenschaftsverfahrens verschleppt !

Es hat nur eine Aufnahme geben wie eine Hilfestellung obder gar eine Aufklärung das man Ihm auch ablehen kann !
Hat das Info von mir am 03.09.2018 bekommen und jetzt habe wir in 2 Wochen einen Termin!

Heron
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Re: Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von Heron » 05.03.2019, 19:10

Die Kosten des Gerichtskommissärs werden vom Abhandlungsgericht mit Beschluss bestimmt; diesen Beschluss können Sie auf Unrichtigkeit prüfen (lassen). Der Tarif des Gerichtskommissärs ist gesetzlich geregelt und nicht übermäßig hoch. Sollte das Verlassenschaftsverfahren nach 6 Monaten zur Einantwortungsreife abgewickelt worden sein, ist das sogar eher überdurchschnittlich schnell; das Einholen von Informationen im Hintergrund (von Banken, Einheitswertbescheide etc.) sowie ggf. die Korrespondenz mit dem Abhandlungsgericht benötigt in der Regel eine gewisse Zeit.

tom2366
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Re: Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von tom2366 » 31.07.2019, 11:37

Der Notar hat die Ex-Lebenspartnerin laut Testament obwohl diese seit ca 2000 getrennt war und es eine
Verhandlung geben hat und die Punkt aus dem Testament damit abgeholten waren als Erbin eingesetzt gegen die NEUE Richlichen mit 01.01.2017.

Kann Ich jetzt Schadenersatz gegen die Personen und/oder Notar machen !

Die Ex-Lebenspartnerin hat es angenommen obwohl diese gemusst hat das es nicht mehr gültig war !

Wir haben ca 3500 Anwaltskosten + Wertminderung bei Autos und Haus nicht gewartet bzw gepflegt !
Von den Ärger gar nicht zusprechen.

Das Testament würde wegen Geld was die Ex-Lebenspartnerin was Sie eingebracht ca 900.000 ATS ( 1986 ) cadeswegen
war die Verhandlung( ca 2001 bis 2004 ) wo Sie dann ca 35.000 € bekommen hat.

Sie hat auch Unterschrieben wo Sie diese Punkte als nichtig erklärt mit ca 1999 da kann aber
der streit wegen der Höhe der Summe !

Was kann ich jetzt machen ?

Heron
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Re: Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von Heron » 31.07.2019, 19:30

Es ist in der Praxis eher anzunehmen, dass nicht die Kenntnis über die seit 01.01.2017 geltende Regelung fehlte, sondern dass in Ihrem Fall strittig war, ob die Voraussetzung des § 725 AGBG, nämlich die Auflösung der Lebensgemeinschaft, die im Gesetz nicht exakt definiert ist, tatsächlich vorgelegen hat. Für eine Haftung wäre jedenfalls Voraussetzung, dass ein Verschulden vorliegt. Da es bislang und gerade in den beiden Vorjahren wenig Judikatur zur neuen Rechtslage gegeben hat, kann dieser Punkt durchaus schwer zu erfüllen sein.

Die zweite Frage bzgl. des eingebrachten Gelds ist leider so nicht nachvollziehbar.

tom2366
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Re: Erben mit NEUEN ERBRECHT 2017

Beitrag von tom2366 » 08.12.2019, 19:22

Der Gesetzestext ist aber eindeutig:

Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung

Seit 1. Jänner 2017 werden Testamente zugunsten des früheren Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten automatisch aufgehoben, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. die eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst wird. Dies gilt unabhängig vom Verschulden.

Möchte der Verstorbene, dass das Testament auch nach der Scheidung bzw. Auflösung gültig bleibt, so kann er dies bereits im Testament vorsehen.

Nach der alten Rechtslage wurde eine letztwillige Verfügung, z.B. ein Testament, das zugunsten des Ehepartners errichtet wurde, nicht automatisch mit der Scheidung aufgehoben. Es musste widerrufen werden, damit er im Todesfall nicht erbt.

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Lebensgemeinschaft würde 2000 beendet + Streitfall vor Gericht wo Sie einen 5 stelligen Betrag bekommen im Jahre 2004.

Wir haben auch es im März 2019 bekommen aber es ist eine Wertminderung beim Haus, Auto, Acker war zuverpachten nur mehr als Grünfläche.
Den Schlüssel hat der Notar schon im Jannur bekommen und uns nicht mitgeteilt bzw erst bei der übergabe im März gegeben! ( Haus somit ca 3 Monate ohne beaufsichtigung/wartung/pflege )

Wir haben den Notar bei der Aufnahme bzw auch mehrmals per E-Mail darauf hingewiesen aber er hat uns Ignoriert !
Wir haben da auch einige Dokumente gefunden wo unser Vater schon zu Lebzeiten einen vermerk gemacht hat Testament ist ungültig.

Der Notar hat von Anfang gegen uns gearbeitet war sehr arrogant/herablassend.

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