Bezeichnung Rechtsexremist

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Ronald Tell2
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Bezeichnung Rechtsexremist

Beitrag von Ronald Tell2 » 13.07.2019, 17:33

Schönen Samstag Nachmittag,

wenn jemand einen anderen in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist bezeichnet, wie kann man sich dagegen wehren, und welcher § könnte hier zum tragen kommen?

Bedanken mich im Voraus.



Das_Pseudonym
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Re: Bezeichnung Rechtsexremist

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.07.2019, 15:53

Eventuell eine Verleumdung?

Ronald Tell2
Beiträge: 15
Registriert: 07.11.2011, 15:02

Re: Bezeichnung Rechtsexremist

Beitrag von Ronald Tell2 » 18.07.2019, 08:05

Ja davon gehe ich auch aus.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Bezeichnung Rechtsexremist

Beitrag von FHoll » 18.07.2019, 10:32

Es kann keine Verleumdung sein. Eine Verleumdung erfordert, dass derjenige, welcher einen anderen der "Gefahr der behördlichen Verfolgung" aussetzt, weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Davon abgesehen gibt es gar keine behördliche Verfolgung, weil es nicht verboten ist, Rechtsextremist zu sein, sofern von jeglichen damit assozierten verbotenen Handlungen, wie sie zB. im Verbotsgesetz beschrieben werden, Abstand genommen wird. So, wie auch ein Pädophiler durch seine bloße Neigung keine Gesetze verletzt, sondern eben erst, wenn er entsprechend handelt.

Es könnte eine Beleidigung sein. Allerdings sind Beleidigungen entschuldigt, wenn sie als Reaktion auf das Verhalten eines anderen erfolgen und die Entrüstung allgemein begreiflich ist. Daher müsste man wissen, was vorher war - wenn jemand zB. einen 'Negerwitz' macht und daraufhin als Rechtsextremer bezeichnet wird, wird sich die Sache im Sande verlaufen.

Üble Nachrede kommt in Frage. Im Gegensatz zur Beleidigung reicht hier keine momentane Entrüstung aus. Wenn der Täter seine Aussage jedoch für wahr hält, und dafür auch hinreichend Gründe hat, fällt auch das weg. Was wäre so ein Grund? Na, das einfachste wäre sicher ein Hakenkreuztattoo und Hitlerschnauzer. Aber beispielsweise wurde die Identitäre Bewegung vom deutschen Verfassungsschutz als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung' eingestuft, wenn jemand Mitglieder dieser Bewegung für rechtsextrem hält hat derjenige also auch einen guten Grund. Ob das ausreicht, müsste erst ausgefochten werden.

Ronald Tell2
Beiträge: 15
Registriert: 07.11.2011, 15:02

Re: Bezeichnung Rechtsexremist

Beitrag von Ronald Tell2 » 18.07.2019, 11:06

Danke das hat mir schon sehr weitergeholfen :D

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