Zitieren & Urheberrecht

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maryberryvery
Beiträge: 1
Registriert: 10.07.2019, 17:49

Zitieren & Urheberrecht

Beitrag von maryberryvery » 10.07.2019, 18:04

Hallo liebe Jusline,

Ich würde mich wahnsinnig über drei kleine Hilfestellungen freuen, da ich keine klaren Antworten online finden kann.
Ich schreibe gerade ein Buch, das ich gerne veröffentlichen und auch monetarisieren wollen würde. Daher habe ich ein paar Fragen bezüglich Urheberrecht.

Frage 1) Ich schreibe gerade ein Buch und breche fremde Bücher/Werke auf ihre wichtigsten Aussagen hinunter und interpretiere von diesen Aussagen ausgehend meine Zusammenhänge. Ist das zulässig, solange ich kein direktes wörtliches Zitat habe, aber die Namen der Werke, der Autoren und ihrer wichtigsten Aussagen "zitiere"? Ist es zulässig, andere Werke und ihre wichtigsten "Kapitel" zu erwähnen? Ich habe keine wörtlichen Zitate, aber die Werke bilden den Grundgedanken, von dem ich ausgehend meine Gedanken ergänze.

Frage 2) Ist es zulässig, aus dem Talmud (jüdische heilige Schrift) wörtlich zu zitieren? Oder ist es zulässig, beispielsweise Aristoteles wörtlich zu zitieren? Ich wüsste nicht, bei welcher Instanz man hier die "Rechte" abklären könnte, da diese Schriften sehr alt sind.

Frage 3)
Ist es zulässig, Zitate aus Bewegtbild-Interviews zu transkribieren und somit zu zitieren? (Maximal 3 Sätze aus dem gesamten Interview)

Ich freue mich wahnsinnig über Hilfe!
Vielen lieben Dank!



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Zitieren & Urheberrecht

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.07.2019, 15:46

Ist es zulässig, aus dem Talmud (jüdische heilige Schrift) wörtlich zu zitieren?
Man kann davon ausgehen das der Autor vor über 30, 60,.. Jahren (ka wie viel Jahre nach den Tot man die sachen verwenden kann) tot ist.
ACHTUNG da musst du einen Talmud finden der über X Jahre alt ist. Nehmen wir an jemand übersetzt den original Talmud aus den Jüdischen kann sein das die Übersetzung wieder X Jahre geschützt ist.
Oder ist es zulässig, beispielsweise Aristoteles wörtlich zu zitieren?
Ja wenn du seine Original Schrift verwendest also das Buch (?!) was er verfasst hat.

Ähnlich verhält es sich mit Historischen Karten ja die sind nicht mehr geschützt aber Nein du kannst keine Fotos, Ausdrucke,... verwenden weil das Foto, der Ausdruck auch wieder geschützt sind. Daher könntest du den Autor von den Bild fragen ob er es zu kostenfrei zur Verfügung stellt.

Kurz gesagt Informiere dich lieber bei einen Anwalt oder bei anderen Künstler Vereinigungen weil das Thema ist sehr komplex.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Zitieren & Urheberrecht

Beitrag von FHoll » 18.07.2019, 10:51

Zitatrecht findet sich hier:

https://www.jusline.at/gesetz/urhg/paragraf/42f


Sie können also alle fremden Bücher wörtlich zitieren, wenn Sie auf die Inhalte in einem eigenen Werk Bezug nehmen. Natürlich bedeutet das nicht, dass Sie das gesamte Fremdwerk einbetten dürften, aber einzelne Textstellen sind da nie ein Problem.
Werke, welche Sie nicht in Originalsprache zitieren, sollten auch den Übersetzer nennen, da es zT. verschiedene Übersetzungen bei unterschiedlichen Verlagen gibt.
Beim Bewegtbild-Interview müssen Sie halt sicherstellen, dass Sie auch richtig transkribieren. Wenn der Interviewte nuschelt und Sie ihm falsche Worte in den Mund legen kann das ganz andere Konsequenzen haben, im Sinne des Zitats ist es aber kein Problem, drei Sätze wörtlich zu übernehmen - sofern diese drei Sätze für Ihr Werk relevant sind.


Also so kompliziert, wie das Pseudonym es darstellt, ist das alles gar nicht. Das wäre nur der Fall, wenn Sie längere Textblöcke, welche über ein Zitat hinausgehen, verwenden würden.

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