Verkauf über willhaben

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topcall
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Verkauf über willhaben

Beitrag von topcall » 10.07.2019, 18:03

Guten Tag, seit einigen Wochen
beschäftigt mich folgender Sachverhalt:
Ich habe vor einiger Zeit einen besseren Briefmarkensatz über willhaben verkauft
mit der Angabe eines "perfekten" Zustandes und mit Prüfgarantie.
Meiner Ansicht war der Satz auch ok und ich konnte vorher keine Mängel bemerken.
Nach einiger Zeit meldete sich der Käufer und sagte, er habe diesen Satz einem Prüfer vorgelegt und der meint, er sei nicht
in Ordnung. Daraufhin schlug ich dem Käufer sofort vor, ihm sein bezahltes Geld (420 Euro) + 100 Euro für die Unannehmlichkeiten zurückzuerstatten. Dies lehnte er ab und beharrt seitdem auf die Vorlage eines "perfekten" Satz wie beschrieben. Bei diesem Telefonat, stellt er auch bei Nicht Lieferung eine Anzeige in den Raum.
Danach habe ich dem Prüfer (kennt offenbar den Käufer gut und ist auch Jurist)) weitere Sätze aus Privatbesitz vorgelegt, die ebenfalls nicht entsprachen. Daraufhin habe ich einen Satz via ebay mit Attest (Marken einwandfrei)gekauft und legte diesem gleich dem Prüfer vor. Auch der wurde als mangelhaft dargestellt. Gleichzeitig bot mir der Prüfer an, einen entsprechenden Satz von ihm mit einem deutschen Attest zu kaufen (40% vom Katalogpreis (3000 euro) statt der üblichen 20-25%).
Nun habe ich einige Sätze aus früheren Käufen, die nicht in Ordnung sind, einen aktuell von ebay (500 Kaufpreis) wo Mängel sind und "scheinbar" nur mehr eine Möglichkeit den Satz um 1200 euro zu erwerben. Ich habe mir Bedenkzeit erbeten ein Treffen für kommenden Mittwoch wurde avisiert. Bin ich nun gezwungen, das
Angebot anzunehmen mit entsprechendem finanziellen Schaden? Was kann ich nun tun? Überlege auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
ERSUCHE um Rat. Mein Verständnis von Prüfgarantie ist, dass wenn der Käufer nicht zufrieden ist, ich das Geld zurückgebe.
Kenne das von ebay. Mein "Fehler" war sicher, dass ich den Satz zu sehr in willhaben angepriesen habe.



Madonner
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Re: Verkauf über willhaben

Beitrag von Madonner » 11.07.2019, 20:04

Hallo,
ich bin KEIN Jurist, aber ich vermute, der Käufer hat kein Recht von dir zu verlangen, dass du extra für ihn einen neuen Satz Briefmarken zu einem viel höheren Preis besorgst und sie ihm zum billigen Preis gibst. Schau mal hier:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... rsatz.html
Zu den Gewährleistungsbehelfen der zweiten Stufe, also Preisminderung oder Wandlung, kann es nur dann kommen, wenn
  • sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind
  • der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt
  • sowohl Verbesserung als auch Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären
Eine Verbesserung ist unmöglich und ein Austausch in meinen Augen für dich mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Du könntest ihm aber anbieten, den perfekten Satz von dem Prüfer zu kaufen und ihm um z.B. 520€ zu überlassen, den Rest des Kaufpreises müsste er selbst zahlen. Dann wird er sich wahrscheinlich lieber für Wandlung oder Preisminderung entscheiden.

An deiner Stelle würde ich mir aber dringend einen Rechtsberatungstermin besorgen.

Viel Glück!

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