Wohnungseigentum

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jasonx
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Wohnungseigentum

Beitrag von jasonx » 08.06.2019, 11:43

Ein Wohnungseigentümer hat im Wege der Hausverwaltung eine Rechnung aus dem Jahre 1992!! und zwei Rechnungen aus dem Jahre 2017 vorgelegt über von ihm veranlasste Gartengestaltungsarbeiten auf Allgemeingrund, ohne hierfür die entsprechenden Beschlüsse zuvor eingeholt zu haben.
Nun soll darüber abgestimmt werden, ob diese aus der Rücklage refundiert werden sollen.
Abgesehen von der Vorgangsweise irritiert mich der Umstand, dass man eine 27Jahre alte Rechnung zur Refundierung vorlegen kann; ist nach drei Jahren diese Forderung nicht verfallen, oder gibt nach WEG diese Fristen nicht?



jasonx
Beiträge: 9
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Re: Wohnungseigentum

Beitrag von jasonx » 15.06.2019, 19:18

Schade, dass mir in dieser Sache niemand antworten kann.

Salzstange
Beiträge: 5
Registriert: 06.07.2019, 22:05

Re: Wohnungseigentum

Beitrag von Salzstange » 07.07.2019, 10:27

Die Rechnung aus 1992 ist zu lange her die kann er nicht mehr anfordern. Eigentlich muss die ganze Wohnanlage abstimmen ob Geld ausgegeben wird. Gewisse Sachen im Garten müssen erledigt werden ohne alle zu fragen, Benzin für Rasenmäher, Wartung von Geräten ect.

Um wie viel geld geht es hier und und was wurde gemacht ?

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