Keine Verjährungfrist mehr für Guthaben???

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Elena_23
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Keine Verjährungfrist mehr für Guthaben???

Beitrag von Elena_23 » 14.06.2019, 12:17

Hallo Leute,

laut Auskunft eines Anwalts, gibt es laut neuster Judikatur des Obersten Gerichtshofs keine Verjährungsfrist mehr für Guthaben.
Sprich, ebenso sind angeblich die Fristen von 3 oder 10 Jahren auf Geschenkkarten ungültig.

Mir wurde dazu gesagt, dass ich mir auf der Website: ris.bka.gv.at mit dem Suchbegriff "Guthaben" und "Verjährung" das Urteil besorgen könnte.
Doch ich werde dort leider nicht fündig bzw. finde ich mich dort nicht wirklich zurecht.
Ich bräuchte das sehr dringend, da man meiner Schwester ihr Guthaben von 1000 Euro bei einer Fahrschule gänzlich absprechen möchte, obwohl keine Leistung erbracht wurde.

Könnte mir jemand von euch hier weiterhelfen? Weiß jemand etwas von so einer neuen Judikatur? Bzw. wo auf dieser Website ich das finden kann, damit wir es der Fahrschule zeigen können?

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar.



Heron
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Re: Keine Verjährungfrist mehr für Guthaben???

Beitrag von Heron » 15.06.2019, 10:17

Gemeint ist die Entscheidung 7 Ob 22/12d vom 28.06.2012. Weitere Informationen samt Musterbrief finden Sie hier:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... aufen.html

Die Entscheidung bedeutet aber nicht, dass im individuellen Fall für einen Gutschein/Guthaben bei sachlich nachvollziehbaren Gründen nicht doch eine kürzere Verfallsfrist als die gesetzliche Verjährungsfrist (30 Jahre) festgesetzt werden kann. Ich darf folgende relevante Bestandteile aus dem Urteil zitieren:
Grundsätzlich endet das Recht, mit einem Gutschein aus dem Warensortiment des Ausstellers Waren zu beziehen, innerhalb von 30 Jahren (Eccher, Zur Rechtsnatur des Gutscheins in ÖJZ 1974, 337 [342]; Binder in Schwimann³, § 904 ABGB Rz 63). Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist wird in ständiger Rechtsprechung zwar für zulässig erachtet (RIS-Justiz RS0034782, RS0034404). Uneingeschränkt zulässig soll aber die Fristverkürzung nur dann sein, wenn sie zwischen zumindest annähernd gleich starken Vertragspartnern individuell vereinbart wurde. Verfallsklauseln sind dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren (RIS-Justiz RS0016688).

Elena_23
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Re: Keine Verjährungfrist mehr für Guthaben???

Beitrag von Elena_23 » 15.06.2019, 14:39

Hallo Heron,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Könnte es vielleicht auch sein, dass der Anwalt sich auf ein aktuellere Entscheidung bezieht, da seine Worte waren "laut neuer Judikatur" und 2012 schon einige Jahre zurückliegt?

Die Anmeldung meiner Schwester liegt 10 Jahre zurück.
Hätte Sie denn Chancen, wenn sie sich gerichtlich durchsetzen müsste?
Wozu würden Sie uns raten? Sie will nur schweren Herzens auf die 1000 Euro verzichten. In erster Linie, weil sie dieses Geld nicht einfach dieser Fahrschule "schenken" möchte statt es dann lieber sinnvoll zu spenden. Ihr tut das schon sehr weh, auch wenn es jetzt allgemein betrachtet keine riesen Summe ist.

Heron
Beiträge: 385
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Re: Keine Verjährungfrist mehr für Guthaben???

Beitrag von Heron » 15.06.2019, 17:18

Man wird die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit der Fahrschule sowie die Geschäftsbedingungen analysieren müssen sowie auch die Argumente der Gegenseite, um eine nähere Aussage treffen zu können.

Die Entscheidungen sind immer fallbezogen, eine Übersicht finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

Sollte die Gegenseite auf Ihre Argumente nicht einsteigen, würde ich an Ihrer Stelle nicht sofort Klage erheben sondern den Fall samt sämtlicher Unterlagen von einem Anwalt bzw. einer Konsumentenschutzinstitution (AK, VKI, etc.) prüfen lassen und der Gegenseite durch Anwalt, VKI, AK, etc. ein entsprechendes Aufforderungsschreiben auf Auszahlung des Guthabens zukommen lassen.

Elena_23
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Re: Keine Verjährungfrist mehr für Guthaben???

Beitrag von Elena_23 » 16.06.2019, 12:03

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

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