Guten Tag,
es geht um eine Nutzung als Praxis mit Zweiwohnsitz, die vom Eigentümer als gewerbliche Vermietung bestätigt wurde.
Ist es für die Widmung als "Wohnung" ein Problem, dass sie zu 100% als Psychotherapeuten Gemeinschaftspraxis mit Untervermietung genutzt wird?
Vielen Dank.
Mfg,
M. Klein
Widmung
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