Privatkauf über willhaben - gelieferte Ware ist aber unbrauchbar

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Ibi
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Privatkauf über willhaben - gelieferte Ware ist aber unbrauchbar

Beitrag von Ibi » 08.06.2019, 21:22

Hallo,

hoffe das mir wer helfen kann. Hab über willhaben einen iMac gekauft, Fotos Beschreibung hatt alles gepasst. Nach der Überweisung wurde das Gerät auch versendet. Jedoch beim auspacken hab ich festgestellt dass das Gerät zerstört ist. Bildschirmglas zersprungen Rahmenecke nach vorne gebogen ( ist aus Alu). Sprich der iMac ist Schrott und nicht verwendbar. Kann ihn gar nicht anstecken da es wahrscheinlich einen Kurzschluss geben wird. Nach Schadensmeldung über die PostApp hat der Verkäufer die Info erhalten, kurz gesagt - mangelhafte Verpackung und nicht ordnungsgemäße Aufgabe da kein Aufkleber „Zerbrechlich“. Ich habe nun den Verkäufer geschrieben das ich mein gesamtes Geld retour haben möchte da die gelieferte Ware nicht der angebotenen Ware entspricht, nach Überweisung sende ich ihn den Computer wieder retour. Dieser hat nun gesagt er wird mit der Post Kontaktaufnahmen da seiner Meinung die Verpackung passt. Für mich stellt sich nun die Frage wie soll/kann ich weiter vorgehen damit ich mein Geld wieder retour bekomme bzw so ein Gerät bekomme wie gekauft. Kann man die Überweisung rückgängig machen und wäre dies dann richtig? Oder über Anwalt es machen .....

Danke im Voraus R.



Das_Pseudonym
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Re: Privatkauf über willhaben - gelieferte Ware ist aber unbrauchbar

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.06.2019, 14:54

Was stand drinnen bezüglich Haftung und der gleichen?

Ibi
Beiträge: 3
Registriert: 08.06.2019, 19:35

Re: Privatkauf über willhaben - gelieferte Ware ist aber unbrauchbar

Beitrag von Ibi » 09.06.2019, 21:39

Das übliche, privatverkauf daher keine Garatie oder Gewärleistung. Aber er wenn das gelieferte gar nicht dem entspricht was angeboten war …

Lg R.

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STEOP
Beiträge: 1
Registriert: 18.07.2018, 12:28

Re: Privatkauf über willhaben - gelieferte Ware ist aber unbrauchbar

Beitrag von STEOP » 09.06.2019, 23:52

Hallo R.,

Ich verstehe Ihren Ärger vollkommen - leider ist es so, dass die Gewährleistung zwischen >Privatpersonen<
ausgeschlossen werden kann. Diese Regeln nach §932 ABGB legen fest, was im Fall eines Mangels passieren muss.

Das heißt: Wurde die Ware an Sie zugestellt und entspricht das Gerät prinzipiell dem des Inserats, so haben Sie
keine Handhabe aus der Gewährleistung.
....

Wann können Sie nun aber doch gegen den Verkäufer vorgehen?
Nur wenn Sie der Verkäufer "arglistig" getäuscht hat (er hat Sie also "betrogen", weil er den iMac
bereits kaputt versendet hat, er den iMac falsch/schlecht verpackt hat oder der iMac nicht dem
des Inserats entspricht), können Sie den Vertrag vor Gericht anfechten - nach §870 ABGB.
....

Nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs gilt auch für Privatpersonen, dass gewisse
Sorgfaltspflichten bei der Abwicklung eines Kaufvertrags (wie in Ihrem Fall) gelten. Dazu zählt auch,
die Ware sorgfältig zu verpacken und abzusenden.

Beste Grüße,
F.

Ibi
Beiträge: 3
Registriert: 08.06.2019, 19:35

Re: Privatkauf über willhaben - gelieferte Ware ist aber unbrauchbar

Beitrag von Ibi » 10.06.2019, 09:04

Danke für die rasche Antwort.
Heißt, das Geräte wurde als nicht beschädigt und sehr guten Zustand beschrieben, aber was angekommen ist, war ein zerstört IMac ( Alugehäuse rechts oben stark verbogen, Display zersprungen ...) - somit könnte ich den Vertrag anfechten . Ebenso, aufgrund der Info von Post/Paket das die Verpackung und Aufgabe mangelhaft ist, damit die entsprechende Sorgsamkeit nicht gegeben war.

Danke E.

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