Kein Lüften durch Gestank des Nachbarn im EG

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Schizopremium
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Kein Lüften durch Gestank des Nachbarn im EG

Beitrag von Schizopremium » 04.06.2019, 00:25

Guten Tag,
ich habe folgendes Thema:

Beim versuchten Lüften meiner Wohnung müssen wir immer wieder intensiven-, süßlicher Gestank welcher vermutl. vom Unterlieger, den Nachbarn im EG, mit Raumsprays und etc. versucht wird geschmacklich zu neutralisieren, wahrnehmen.

Es gibt dann nur noch eine Möglichkeit: Fenster sofort wieder zu!

Diese Geruchsbelästigung tritt hauptsächlich und vermehrt in den Abend- und Nachtstunden auf! Da ich glaube, dass ich das nicht mehr länger hinnehmen muss, beabsichtige ich Rechtsmittel zu ergreifen. Ich möchte nochmals betonen, dass es hier sich nicht um Zigarettenrauch im klassischen Sinne handelt!

Ein vernünftiges Gespräch lässt sich mit diesen Nachbarn nicht führen. Es ist erst 2 Jahre her, wo ich ein an mich adressiertes Paket in seinem verschlossenen Kellerabteil gefunden habe. Dieses hat er mir daraufhin mit dem Zusatz, dass er es sich nicht erklären könne, wie dass Paket hierherkam, ausgehändigt!

Wie sollte ich hier am besten Vorgehen? Ich sehe hier auch die Wohnbaugenossenschaft in Verantwortung! Die werden vermutl. aber nichts tun, - denen interessiert ja nur der Mietzins!

Kann man hier eine Mietzinsminderung per Datum androhen bzw. einen Vorbehalt der Rückforderung?!

MfG,
Schizo



Heron
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Re: Kein Lüften durch Gestank des Nachbarn im EG

Beitrag von Heron » 04.06.2019, 22:47

Grundsätzlich kann gegen vom Nachbarn ausgehende Immissionen (als solche sind auch Gerüche umfasst) angegangen werden, wenn die Geruchsimmissionen ein nach den örtlichen Verhältnissen vorherrschendes gewöhnliches Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung der eigenen Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird. Es gilt in einer Einzelfallbeurteilung unter Berücksichtigung eines gegenseitigen Rücksichtnahmegebots einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden. In der höchstgerichtlichen Entscheidung zu OGH 2 Ob 1/16k wurde eine vom Nachbarn ausgehende Belastung mit Zigarrenrauch in der Dauer von bis zu 5,5 Stunden täglich als nicht ortsüblich beurteilt.

Wenn ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn keine Wirkung zeigt, tun Sie sich mit weiteren Betroffenen zusammen, melden Sie den Sachverhalt Ihrem Vermieter und ersuchen um Lösung und Vermittlung. Eine Mietzinsminderung sollte nur unter fachlicher Begleitung vorgenommen werden – im schlimmsten Fall kann eine nicht berechtigte Vornahme einer Mietzinsminderung zur Kündigung und zum Verlust der Wohnung führen. Sollten Sie einen konkreten Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen (Suchtgiftmissbrauch, Cannabis, etc.) haben, steht es Ihnen frei, diesen der Hausverwaltung und/oder Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.

Schizopremium
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Re: Kein Lüften durch Gestank des Nachbarn im EG

Beitrag von Schizopremium » 26.08.2019, 23:06

Guten Tag,
vorerst ein Dankeschön für die Antwort!
Seit meinem letztmaligen Schreiben hier, Anfang Juni, habe ich eine Mängelanzeige an die Wohnbaugenossenschaft gestellt!
Diese hat vorab gar nicht reagiert! Nach 5 Wochen, also Anfang Juli, habe ich mich dann an den Rechtschutz mit der Bitte zur Lösung des Problems gewendet. Der hat nun die Wohnbaugenossenschaft ein weiteres mal unter Androhung einer Mietzinsminderung angeschrieben.
´
Es gab nun Ende Juli , Anfang August wirklich eine merkliche Minderung vom Gestank des unterliegenden Nachbarn. Aus den Schreiben der Wohnbaugenossenschaft ist zu vernehmen, dass diese just in diesen Zeitraum die Begehungen durchgeführt hat und diese keinerlei Geruchsbelästigungen wahrnehmen konnten!

Dazu muss ich festhalten:
- das die Begehung höchstwahrscheinlich tagsüber innerhalb derer Dienstzeiten erfolgt ist
- diese vermutl. nur einen Lokalaugenschein im Stiegenhaus vorgenommen hat

Wie nicht anders zu erwarten, hat der unterliegende Nachbar mittlerweile wieder sein altes Verhalten aufgenommen!
Die Hausverwaltung sieht sich aus der Pflicht und das Problem ist nach wie vor aufrecht und hat sich mittlerweile sogar in Form von Schimmelpilzsporen manifestiert!

Welche Vorgehensweise können Sie mir hier empfehlen? - Muss ich hier wirklich eine Klage anführen? Wäre im Vorfeld zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Sachgutachten eine mögliche Alternative?

Freundliche Grüße,
Schizo

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