Kündigungfrist und Dienstfreistellung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Kündigungfrist spezial frage
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Kündigungfrist und Dienstfreistellung

Beitrag von Kündigungfrist spezial frage » 19.05.2019, 09:58

Hallo
was soll ich machen?
Vielleicht kann mir bei diesem Fall jemand weiterhelfen, wie hier die rechtliche Lage aussieht.

Mit einer schriftliche Arbeitgeberkündigung löst der Arbeitgeber mein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Kündigt mich der Arbeitgeber am 17.5. obwohl die ordnungsgemäßer Kündigungstermin nur 31.05 möglich wäre, end­et mein Arbeitsverhältnis am 17.5. (ich müsste alle arbetsmittel und schlüssel abgeben.) Mündlich der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist auf mein Arbeitsleistung verzichtet, aber Schriftlich in der Kündigungsbrief steht nur dass der Arbeitgeber spricht aus ein Kündigung (ohne grund) am 17.05 aber der Kündigungfrist Hält ein also mein Arbeitverhältnis endet am 31.05. Ich habe noch urlaubs tage gehabt das reicht für die erste woche von 20.05. bis 24.05. aber für die zweite woche ich habe keine bestätigung von der Dienstfreistelleung. Ich habe Angst von dass so ich kann velieren meine Anspruch auf das gehalt und sonder-zahlungen.



FHoll
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Re: Kündigungfrist und Dienstfreistellung

Beitrag von FHoll » 20.05.2019, 09:15

Drucken Sie sich eine Dienstfreistellungsmuster aus --> https://www.wko.at/service/vertragsmust ... ellung.doc

Damit gehen Sie noch heute möglichst bald zu Ihrem Arbeitgeber und sagen diesem, dass Sie gerne auf der sicheren Seite wären und daher arbeiten müssten, sofern er sie nicht unterzeichnet.

Drei mögliche Folgen für Sie:
1) Er unterzeichnet einfach - Problem gelöst.
2) Er lässt Sie arbeiten - unwahrscheinlich, aber auch damit wären Sie auf der sicheren Seite.
3) Er unterzeichnet nicht und schickt Sie weg - Sie haben damit zumindest Arbeitsbereitschaft gezeigt. Später kann keiner sagen, Sie wären nach der Kündigung einfach nicht mehr gekommen.

Ich sage heute, weil Sie wahrscheinlich auch keinen Urlaub vereinbart haben, und diesen nicht eigenmächtig festlegen könnten, aber auch morgen oder erst Freitag wäre immer noch besser als gar nichts.

DorisMihokovic
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Re: Kündigungfrist und Dienstfreistellung

Beitrag von DorisMihokovic » 23.05.2019, 17:15

Und wenn kein Urlaub vereinbart war, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch nicht in so kurzer Frist zur Konsumation des Resturlaubs zwingen, sondern muss Ihnen diesen ggfs ausbezahlen.
Ggfs mit der Endabrechnung zur AK gehen, und überprüfen lassen. Bis dahin nichts unterschreiben, was der Arbeitgeber Ihnen vorlegt.

Ich gehe davon aus, dass die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt, und bei Kündigung am 17. mit 31.5. ordnungsgemäß endet. Ob die Frist korrekt ist, müsste man im entsprechenden Kollektivvertrag nachlesen.

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