Nachmieter will mich verklagen

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David2206
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Nachmieter will mich verklagen

Beitrag von David2206 » 18.05.2019, 14:42

Hallo!
Ich bin neu im Forum und schildere mal meine Situation.
Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung und habe meine Wohnung gekündigt. ich hatte ein Formular bekommen um einmalig einen Nachmieter vorschlagen zu dürfen. falls es zwischen den beiden keine zu keiner Vertragsunterzeichnung kommt, müsste ich die Wohnung ausräumen und der Genossenschaft sauber und rein zurückgeben. es wurde mir von der Genossenschaft geraten mir einen sicheren Nachmieter zu suchen, da sie sonst denjenigen nicht nehmen werden. da der genannte Nachmieter die finanziellen Mitteln nicht für Finanzierungsbeitrag hat und erst einen Kredit aufnehmen muss, habe ich auf ihn gewartet, nachdem es fast 2 Wochen schon vergangen ist und er noch immer keine endgültige Zusage von der Bank hat, habe ich mich für einen anderen Nachmieter entschieden.
Jetzt teilt er mit, dass er einen Kredit bekommen hat und da ich mündlich zugesagt habe, will er mich verklagen.
müsste ich jetzt rechtliche Konsequenzen tragen?



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Nachmieter will mich verklagen

Beitrag von FHoll » 20.05.2019, 08:48

Wichtig wäre hier, welche Absprache Sie mit der mit Klage drohenden Partei (sagen wir einfach "Kläger") getroffen haben. Diese Information geben Sie uns nicht, da Sie den Kläger lediglich als "genannten Nachmieter" beschreiben.

Wenn Sie dem Kläger versprochen haben, ihn als Nachmieter vorzuschlagen, und dieser hat dieses Versprechen angenommen, so kommt auch ganz ohne Geldbewegung ein Vertrag zu Stande. Offenbar war Ihnen bekannt, dass der Kläger erst einen Kredit aufnehmen muss, und Sie haben auf ihn gewartet. Man darf also davon ausgehen, dass die Aufnahme des Kredits Teil des Versprechens war, eine Bedingung in der Form "Wenn du einen Kredit aufnimmst, schlage ich dich als Nachmieter vor".
Die Annahme eines solchen Versprechens durch den Kläger wäre dann "Okay, ich nehme einen Kredit auf, bitte warte so lange".

Das wäre dann ein Vertrag. Wenn der Kläger nun einen Kredit aufnimmt sind Sie verpflichtet, Ihrerseits die Abmachung zu erfüllen. Der Knackpunkt wird daher sein, ob der Kläger seinerseits eine Verzögerung verursacht hat oder nicht. Wenn dieser am nächsten Tag zur Bank ging, sein Ansuchen stellte, und lediglich die Bank über zwei Wochen zur Prüfung benötigte, dann kann man ihm keinen Vorwurf machen.
Sie hätten in diesem Fall durch Vergabe der Wohnung an einen Dritten einen Vertragsbruch begangen. Dem Kläger ist ein Schaden entstanden*, daher ist es denkbar dass er Sie klagt.


Soweit zumindest zum Verständnis des möglichen Sachverhalts. Aber da ich nicht weiß, was Sie nun wirklich vereinbart haben, ist das mehr als schwammig. Zudem, wenn es nur die mündliche Zusage gab, dann könnten Sie diese einfach leugnen, und der Kläger wäre in Beweisnot. Ohne weiterer Indizien oder Zeugen wird er keine Klage riskieren.

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