Kauf eines Videokurses auf Raten; Vertragsrücktritt bei mündigen Minderjährigen

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Sharan955
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Kauf eines Videokurses auf Raten; Vertragsrücktritt bei mündigen Minderjährigen

Beitrag von Sharan955 » 18.05.2019, 01:53

Hallo,

ich habe vor längerer Zeit (20. Juli 2018) einen Online-Videokurs inkl. zusätzliches Coaching zum Thema Online-Marketing gekauft zu einem Preis von ca. 2.300 € auf 12 Monatsraten. Der Videokurs + das Coaching wirbt damit, dass dieses Geld eine Investition ist, mit der man sich ein Online-Business aufbauen kann und mit dem man danach Geld verdienen kann und damit das Investitionsgeld ausgleichen und danach Umsatz bzw. folglich Gewinn machen kann, was auch nicht falsch ist. Mit dem Videokurs/Coaching ist ziemlich sicher rechtlich alles komplett in Ordnung und das ist auch nicht meine Schwierigkeit.

Mein Problem ist, dass ich in Zahlungsschwierigkeiten bin, ich die Raten selbst gar nicht mehr bezahlen kann und ich versuche Kaufvertrag zurücktreten. Unter normalen Umständen( ! ) wäre das wahrscheinlich Selbstverschuldung und ich könnte nicht mehr machen, als um eine einvernehmliche Auflösung zu fragen (was ich bereits gemacht habe und nicht funktioniert hat).
Die Sache ist aber, dass ich, als ich den Kaufvertrag abgeschlossen habe, 17 Jahre alt und Schüler war (Schüler bin ich immer noch, aber mittlerweile seit dem 17. September 18 Jahre). Ich war damals arbeitslos mit ein paar Hundert Euro in der Hinterhand aus Ersparnissen und habe mir gedacht, dass ich einen Nebenjob finde und damit die zukünftigen Raten zahle. Jedoch war mein damaliges Denken viel zu naiv. Kurzzeitig hat das zwar geklappt, hat aber nicht lange gehalten (Probleme beim Jobsuche und -findung; Job nur kurzzeitig behalten können). Mittlerweile kann ich das Geld nur mithilfe von meiner Mutter bezahlen, die die Raten für mich übernimmt, obwohl mein Grundgedanke beim Erwerb war, dass ich eben meine Mutter unterstütze, die alleinerziehend und selbst nicht finanziell gut aufgestellt ist. Aus einigen Gründen kann ich auch nicht das, was ich Videokurs vermittelt wird, umsetzen. Darauf will ich jetzt aber nicht eingehen, weil, dass dann zu lange dauern würde und es auch nicht besonders relevant sein sollte.

Jedenfalls bleibt als einzige Möglichkeit für mich aus der Geschichte positiv rauszukommen, dass ich den Kaufvertrag auflöse. Ich habe bereits zwei E-Mails an das Unternehmen geschrieben, in denen ich versucht habe, den Kaufvertrag aufzulösen, da ich das Gefühl hatte, dass das Team hinter dem Kurs/Coaching recht annahbar ist. Leider erfolglos. In den E-Mails habe ich nichts von der Sache mit dem Alter erwähnt, weil ich rechtlich nicht so 100 % versiert bin, deswegen bin ich hier, um sicherzugehen.

Zur konkreten Frage: Kann ich durch die Tatsache, dass ich minderjährig war aus dem Kaufvertrag rauskommen? Wichtig zu erwähnen ist, dass meine Mutter, meine einzige Erziehungsberechtigte, beim Erwerb in keinster Weise beteiligt war und dementsprechend uninformiert und uneinverstanden war und auch nie eine Einverständnis gegeben hat. Des Weiteren war durch die Tatsache, dass ich Schüler war/bin und kein laufendes Einkommen hatte/habe, der Kaufvertrag ziemlich weit über meine Verhältnisse (was ich damals dummerweise unterschätzt habe). Daher sollte der Kaufvertrag schwebend unwirksam sein, oder? Zumindest sollte das laut österreichischem Recht so sein (https://www.oesterreich.gv.at/themen/ju ... 40386.html). Das Unternehmen, mit dem ich den Vertrag eingegangen bin, ist ein deutsches Unternehmen, gibt es dadurch irgendwelche Komplikationen? Und kann ich durch diese Gründe garantiert mein bisher bezahltes Geld zurückbekommen und von der verbleibenden Verbindlichkeit gelöst werden?

Ich hoffe zumindest zutiefst, dass ich mit meinen Annahmen richtig liege... :cry:

Jedenfalls trotzdem schon jetzt ein Danke für die Zeit und Hilfe :)



FHoll
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Re: Kauf eines Videokurses auf Raten; Vertragsrücktritt bei mündigen Minderjährigen

Beitrag von FHoll » 19.05.2019, 17:52

Generell haben Sie Recht, ein Jugendlicher kann kein Ratengeschäft eingehen, und ein Vertrag wird auch nicht nachträglich wirksam, bloß weil die Volljährigkeit erreicht wird (es sei denn, Sie würden es zu diesem Zeitpunkt nochmal bestätigen)

Ihren Schilderungen zu Folge handelt es sich wohl um einen eher seriösen Anbieter. Hat dieser Ihnen einen Vertragsabschluss ermöglicht, ohne dass Sie Ihr Alter angeben mussten, bzw. ein minderjähriges Alter akzeptiert? In diesem Fall wären Sie auf der sicheren Seite.

Ein wenig anders gestaltet sich die Sache, wenn Sie ein falsches Alter angegeben haben.
Es geht natürlich nicht, dass Minderjährige mit bewusst falscher Altersangabe Leistungen erschleichen und dann die Bezahlung verweigern, weil kein Vertrag zustande gekommen wäre. Das wäre strafrechtlich relevant und geht in Richtung Betrug - eh ganz klar.
Sie hatten Ihren Ausführungen zu Folge die Absicht zu zahlen, daher haben Sie keinen Betrug begangen - es wird Ihnen aber womöglich vorgeworfen (damit sollten Sie rechnen). Wie sich die Sache für Dritte darstellt lässt sich nicht an einem Forenpost abschätzen, aber meistens wird es nicht so bewertet (meistens geht es aber auch um unseriöse Abofallen)

Sharan955
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Re: Kauf eines Videokurses auf Raten; Vertragsrücktritt bei mündigen Minderjährigen

Beitrag von Sharan955 » 20.05.2019, 04:14

FHoll hat geschrieben:
19.05.2019, 17:52
Generell haben Sie Recht, ein Jugendlicher kann kein Ratengeschäft eingehen, und ein Vertrag wird auch nicht nachträglich wirksam, bloß weil die Volljährigkeit erreicht wird (es sei denn, Sie würden es zu diesem Zeitpunkt nochmal bestätigen)

Ihren Schilderungen zu Folge handelt es sich wohl um einen eher seriösen Anbieter. Hat dieser Ihnen einen Vertragsabschluss ermöglicht, ohne dass Sie Ihr Alter angeben mussten, bzw. ein minderjähriges Alter akzeptiert? In diesem Fall wären Sie auf der sicheren Seite.
Das hört sich schon mal gut an. Mein Alter musste ich angeben und dieses wurde auch akzeptiert.
FHoll hat geschrieben:
19.05.2019, 17:52
Ein wenig anders gestaltet sich die Sache, wenn Sie ein falsches Alter angegeben haben.
Es geht natürlich nicht, dass Minderjährige mit bewusst falscher Altersangabe Leistungen erschleichen und dann die Bezahlung verweigern, weil kein Vertrag zustande gekommen wäre. Das wäre strafrechtlich relevant und geht in Richtung Betrug - eh ganz klar.
Sowas in Richtung falscher Altersangabe gab's gar nicht.
FHoll hat geschrieben:
19.05.2019, 17:52

Sie hatten Ihren Ausführungen zu Folge die Absicht zu zahlen, daher haben Sie keinen Betrug begangen - es wird Ihnen aber womöglich vorgeworfen (damit sollten Sie rechnen).
Bezüglich, dass mir Betrug vorgeworfen werden könnte, wäre das nicht eher unwahrscheinlich und unlogisch, wenn die Raten über ein halbes Jahr lang gezahlt wurden?
FHoll hat geschrieben:
19.05.2019, 17:52
Wie sich die Sache für Dritte darstellt lässt sich nicht an einem Forenpost abschätzen, aber meistens wird es nicht so bewertet (meistens geht es aber auch um unseriöse Abofallen)
Den Satz habe ich nicht ganz verstanden, könnten Sie den nochmal etwas genauer erklären?

Und generell schon mal danke für die Antwort - es ist schon eine Erleichterung zu hören, dass ich grundsätzlich im Recht liege.

FHoll
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Re: Kauf eines Videokurses auf Raten; Vertragsrücktritt bei mündigen Minderjährigen

Beitrag von FHoll » 20.05.2019, 06:58

Sharan955 hat geschrieben:
20.05.2019, 04:14
Den Satz habe ich nicht ganz verstanden, könnten Sie den nochmal etwas genauer erklären?
Wenn Sie nicht die Absicht hatten, zu betrügen, ist es auch kein Betrug. Aber woher weiß ein Dritter (zB. ein Richter) welche Absicht Sie hatten? Aus Ihren Aussagen alleine formt sich hier im Forum ja nur ein halbes Bild, die Darstellung der Gegenseite fehlt komplett. Daher kann man zwar sagen, dass Sie prinzipiell Recht haben, aber nicht, ob Sie es auch bekommen.
Auf Infoseiten und zB. beim Konsumentenschutz wird eigentlich immer nur gesagt, man solle sich nicht durch einen Betrugsvorwurf unter Druck setzen lassen, denn das wird gerne von unseriösen Anbietern gemacht - Sie kennen sicher zur Genüge Seiten, auf denen groß "GRATIS" steht, aber bei denen man trotzdem eine Kreditkarte hinterlegen soll... :roll:

Dh. im Klartext: Ich wollte Sie auf diese Möglichkeit hinweisen, damit Sie nicht erst durch den Anbieter damit konfrontiert werden. Zugleich ist es halt eher unwahrscheinlich, dass Ihnen daraus tatsächlich ein Strick gedreht wird. Wenn Sie nie ein falsches Alter angegeben haben ist es sowieso kein Thema.

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