Ansprüche gesetz. Unfallversicherung Spätfolgen

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tomkf
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Ansprüche gesetz. Unfallversicherung Spätfolgen

Beitrag von tomkf » 14.05.2019, 20:12

Hallo und guten Abend!
Ich hab da mal ne frage und vl könnt ihr mir da helfen!
Folgendes ist vorgefallen im Jahr 2002 hatte ich mit 16 Jahren in der ÖBB Lehrwerkstätte einen Arbeitsunfall. Kurz und knapp ein neben mir arbeitender Lehrling hat etwas gemeißelt und von dem ist ein Splitter ausgebrochen und mir ins Auge gefahren. Musste diesen im lkh mittels Augen OP raus holen lassen.Nach OP und längeren Krankenstand usw. hab ich bis vor kurzen eigendlich ganz gut gesehen ausser einen kleinen Punkt an den ich mich nach kurzer zeit gewöhnt hatte. Aus diesem Grund hab ich auch keine Unfallrente oder der gleichen in Anspruch gestellt, über all die Jahre ist beim Auge auch nichts merklich schlechter geworden und ich hab auch gar nicht dran gedacht das es sich ändern könnte. So nun ist es aber so das es sich innerhalb von 14 Tagen, aufgrund dieser vernarbung im Auge mein sehvermögen auf dem rechten Auge sehr beeinträchtigt ist. Seh alles nur noch verschwommen und die farben ganz tumpf auf diesem Auge.

So nun meine Fragen dazu!

Da ich ja all die Jahre so zu sagen keine einschränkungen hatte, die aber erst jetzt kommen und bis hin zum kompletten Sehverlust des rechten Auges führen können.

Hab ich da noch Ansprüche bei der damaligen gesetzlichen Unfallvers. 17 Jahre danach obwohl ich noe etwas geltent gemacht habe oder eher nicht? ( Versicherung ÖBB VAEB)

Kann ich bei meiner jetzigen gestzlichen Unfallversicherung Ansprüche stellen? (AUVA)

Hab ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten, Ansprüche oder der gleichen?
Ich danke euch/ihnen jetzt schon mal für eure/ihre Antworten
M.F.G Thomas



llevela
Beiträge: 26
Registriert: 08.07.2014, 15:27

Re: Ansprüche gesetz. Unfallversicherung Spätfolgen

Beitrag von llevela » 17.05.2019, 20:29

Es gibt durchaus Spätfolgen von Unfällen. Arbeitsunfälle haben keine Verjährungsfrist. Wenn damals alles dokumentiert und als Arbeitsunfall anerkannt ist, sollte die Sache leicht zu klären sein. Sonst muss man das beweisen, was aber auch machbar ist. Ich würde die vaeb kontaktieren, sie können da sicher weiter helfen.

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