15 wwfsg 1989 laufzeit

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llevela
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15 wwfsg 1989 laufzeit

Beitrag von llevela » 17.05.2019, 19:22

Beim Erwerb einer Wohnung wurde eine Wohnbauförderung mit dazugehörigen Auflagen übernommen. Die damals mit zwanzig Jahren angegebene Laufzeit der Förderung wurde im Vertrag leider nicht festgehalten. Zwanzig Jahre wurden aber auch von der Verwaltung bestätigt. Förderung gewährt 1995, also fertig.
Jetzt wurde aber die Rückzahlung in voller Höhe verlangt. Man hat, während die Erbschaft auf die Wohnung geklärt wurde, das halbe Jahr verstreichen lassen in dem man sich ummelden müsste. Die Auflage der Wohnbauförderung war, dass man die Wohnung selber bewohnen muss. Laut ma50 soll die Förderung 40 Jahre laufen.
Daher die Fragen: wie lang ist die Laufzeit der besagten Wohnbauförderung?(hab im Gesetz nur eine Angabe gefunden dass es maximal 20 Jahre sind) und sollte das halbe Jahr nicht erst mit der Klärung des Erbes beginnen?



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