Offene Beziehung als offene Ehe weiterführen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
martin29
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2019, 15:44

Offene Beziehung als offene Ehe weiterführen

Beitrag von martin29 » 15.05.2019, 15:50

Liebe Forums-Mitglieder!

Meine Freundin und ich sind sind seit mehr als 8 Jahren zusammen und wollen demnächst heiraten.

Auch wenn wir uns lieben und auch wenn es viele Leute gibt, die das nicht verstehen, ist es jedoch so dass wir seit einigen Jahren eine offene Beziehung führen und diese auch nach der Ehe weiterführen wollen. Soweit ich mich jedoch eingelesen habe, ist es jedoch laut Gesetz so, dass man zur Treue verpflichtet ist & ein Bruch der Treue / Ehebruch als valider Scheidungsgrund angesehen wird?!

Ist es möglich irgendwie zu vereinbaren, dass die Verletzung der Treuepflichten nicht als Scheidungsgrund / Schuld im Trennungsfall gilt?

Und gibt es eine Möglichkeit eine offene Ehe entsprechend im Ehevertrag zu vermerken - oder ist dies eventuell nur mit einer eingetragenen Lebensgemeinschaft/Partnerschaft möglich?

Vielen Dank für die (hoffentlich kommenden) Antworten!



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Offene Beziehung als offene Ehe weiterführen

Beitrag von FHoll » 17.05.2019, 14:47

Seit 1977 ist der Ehebruch kein Straftatbestand mehr, also solange Sie glücklich damit sind, redet Ihnen der Staat da nicht drein.
Es ist zwar eine "schwere Eheverfehlung", aber da geht es eher um allgemeine Richtlinien. Es ist halt irgendwo leichter, Dritte davon zu überzeugen, dass ein fremdgehender Ehepartner schuld daran ist, dass eine Ehe aufgelöst wird, als dass es daran liegt, dass ein Abfluss ständig voller Haare ist...

Aber um eine Scheidung zu verschulden muss ein Partner die Ehe unheilbar zerrütten, und der andere darf es nicht verzeihen. Wenn Sie aktiv eine offene Beziehung führen werden Sie wohl kaum etwas dagegen haben, und die Offenheit der Beziehung an sich wird die Ehe wohl kaum unheilbar zerrütten. Im Prinzip muss also nichts festgelegt werden, solange es widerspruchslos gelebt wird.

Allerdings haben ja auch offene Beziehungen Regeln, damit es auch ordentlich funktioniert. Beispielsweise sind die Familienangehörigen des Partners oftmals ein unausgesprochenes Tabu, oder auch allgemein ein Veto-Recht bei der Partnerwahl des Partners, oder dass es nicht heimlich geschehen darf, etc - Es wäre sinnvoll, diese Regeln, welche Sie ohnehin bereits unter sich ausgemacht haben (sollten), auch zu Verschriftlichen. Immerhin wäre es in Ihrem Fall kein normaler Fremdfick, der die Ehe zerrütten kann, sondern eben ein Bruch Ihrer eigenen, individuellen Beziehungsregeln. Dieses Dokument hätte dann nicht direkt den Charakter einer rechtlich gültigen Vereinbarung, könnte aber im Ernstfall eine Orientierungshilfe für Entscheidungsträger bieten.

Das jedoch nicht im Ehevertrag. Der Ehevertrag ist rein für finanzielle Belange gedacht, daher kann auch keine Treuepflicht ausgeschlossen werden. In der Praxis ist es also so, als würden Sie sich all Ihre Seitensprünge gegenseitig verzeihen. Das kann sich auch ändern - wenn einer der Partner später keine offene Beziehung mehr möchte, kann er das auch genau so sagen. Sprich, kein Ehevertrag kann zu einer offenen Beziehung zwingen. So, wie Sie es angeführt haben, ist das aber nicht Ihre Befürchtung.

martin29
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2019, 15:44

Re: Offene Beziehung als offene Ehe weiterführen

Beitrag von martin29 » 28.05.2019, 10:32

Vielen vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste