Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht

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Eigenbau
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Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht

Beitrag von Eigenbau » 13.05.2019, 17:26

Liebe Forums-Mitglieder!

Ich ersuche um Ihre Mithilfe zu einem Vorfall, nämlich: "Ordnungsgemäß abgestelltes Kfz ist auf einer Steigung bei Glatteis zurückgerutscht".

Ein Bekannter von mir hat sein Kfz - PKW Nissan X-Trail (Automatikgetriebe) ordnungsgemäß d.h. angezogene Handbremse und P-Stellung des Automatikgetriebes auf einer Steigung bei Schnee und Glatteis abgestellt. Nachdem er nach ca. 15 Minuten wieder zu seinem Fahrzeug kam, war dieses "zurückgerutscht". Am hinteren Teil des Fahrzeuges entstand ein Schaden und aus diesem Grund brachte er das Auto zwecks Reparatur in eine Vertragswerkstätte.

Nach erfolgter Versicherungsmeldung bekam er nach einigen Tagen von der Vertragswerkstätte die Nachricht, dass nach Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung dieser vermeinte, dass er (Fahrzeughalter) es verabsäumt habe, das versicherte Fahrzeug gegen ein führerloses Abrollen abzusichern.

Mein Bekannter versichert und beteuert, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und abgesichert hat.

Erwähnen möchte ich jedenfalls, dass mein Bekannter eine VOLLKASKOVERSICHERUNG hat.

Nach langwierigen Gesprächen mit der Versicherung bleibt diese bei der Entscheidung, dass sie für die Reparatur nicht aufkommen d.h. diese bezahlen wird.

Da mein Bekannter "LEIDER" keine Rechtsschutzversicherung hat und somit bei einer Klage gegen die Versicherung das Prozessrisiko trägt, ersuche bzw. BITTE ich Mitteilung, ob jemand weiß ob es in gleichgelagerten Fällen Gerichtsurteile gibt.

Für eine Auskunft danke ich Ihnen recht herzlich.

MfG
Eigenbau



Heron
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Re: Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht

Beitrag von Heron » 14.05.2019, 15:44

Eingangs sei erwähnt, dass zur Judikatursuche jedermann das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts offen steht:
https://www.ris.bka.gv.at/Judikatur/

Ich nehme an, dass die Versicherung eine Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers sieht. Angemerkt sei, dass bei leicht fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers die Versicherung zur Gänze leistungspflichtig wäre und nur das Vorliegen grober Fahrlässigkeit (oder Vorsatz) seitens des Versicherungsnehmers zur Leistungsfreiheit führen würde. Die Versicherung ist für das Vorliegen von grob fahrlässigem Verhalten auch beweispflichtig.

Als grobe Fahrlässigkeit iSd § 61 VersvG hat die Judikatur solche Pflichtverletzungen definiert, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich überschreiten. Es wird also ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass es geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des Schadens zu fördern.

In der Judikatur wurde bislang festgehalten, dass beim Abstellen eines PKWs in erheblichem Gefälle das Einlegen eines Ganges/Parkmodus und das Anziehen der Feststellbremse notwendig ist, um nicht dem Vorwurf grob fahrlässigen Handelns ausgesetzt zu sein (siehe OGH 7 Ob 102/75, 7 Ob 100/75). In beiden angeführten Entscheidungen spielte Schnee/Eis am Abstellort keine Rolle. Ich würde eher annehmen, dass bei Abstellen eines Kfz in starker Steigung bei Glatteis zusätzliche Sicherungsmittel gegen das Abrutschen wie eine eissichere Bereifung (Spikes, Schneeketten, oä) abverlangt werden, möchte aber betonen, dass für den konkreten Fall aus der Ferne keine seriöse Einschätzung von Prozessaussichten getroffen werden kann.

Eigenbau
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Re: Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht

Beitrag von Eigenbau » 15.05.2019, 15:30

Sehr geehrter Herr "Heron"!

Recht herzlichen Dank für Ihr ausführliches Antwortschreiben.

Bis dato ist es so, dass die Versicherung folgendes geschrieben hat:

"Wir bestätigen den Erhalt des Fragebogens - Meldung - und halten fest, dass trotz verursachtem Drittschaden eine (unverzügliche) Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle unterblieben ist.

Darüber hinaus haben Sie es verabsäumt, das versicherte Fahrzeug gegen ein führerloses Abrollen abzusichern.

Zur weiteren Überprüfung unserer Leistungspflicht übermitteln Sie uns bitte eine Kopie des Führerscheines, sowie Fotos von der Unfallstelle.

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Dies ist alles was es schriftlich gibt.

Bei Anrufen meines Bekannten an die Versicherung und deren Sachbearbeiter wie es weitergehe, antwortet man:

"Es ist alles besprochen."

Mehr gibt es nicht und der Vorfall war am 20. Jänner 2019.

Glauben Sie, dass es Sinn macht sich an die Schlichtungsstelle der Versicherung und eventuell an die Volksanwaltschaft zu wenden ?

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Mfg
Eigenbau

Heron
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Re: Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht

Beitrag von Heron » 15.05.2019, 22:20

Ob die seitens der Versicherung argumentierte Obliegenheitsverletzung (Unterlassung der polizeilichen Meldung) tatsächlich zur Leistungsfreiheit führen würde, kann bei Kenntnis der entsprechenden Versicherungsbedingungen und der konkreten Umstände geprüft werden. Nach der Rechtsprechung liegt bei Nichtverständigung der Polizei nur dann eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein konkreter Verdacht dahingehend besteht, die Nichtverständigung der Polizei habe die spätere Aufklärung verhindert (siehe OGH 7 Ob 109/12y). Aber selbst wenn die Obliegenheitsverletzung wegen Nichtverständigens der Polizei unzutreffend sein sollte, bliebe in Ihrem Fall noch die im Vorbeitrag behandelte Frage eines grob fahrlässigen Verhaltens iSd § 61 VersVG. .

Da außer der Bestätigung des Eingangs der Versicherungsmeldung noch keine schriftliche Stellungnahme der Versicherung vorliegt, würde ich eingangs die Versicherung schriftlich zur Leistungsübernahme und im Fall der Abweisung zu einer detaillierten Begründung samt ev. vorhandenem Gutachten auffordern (durch Anwalt, AK oder Konsumentenschutzinstitutionen (VKI, ORF konkret, etc.)). Anschließend kann immer noch abgewägt werden, ob sich ein Gang zu Schlichtungsstelle oder Gericht lohnt. Die Volksanwaltschaft kontrolliert die öffentliche Verwaltung und wird für Ihr Anliegen nicht zuständig sein.

Eigenbau
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Re: Abgestelltes KfZ auf Glatteis zurückgerutscht

Beitrag von Eigenbau » 16.05.2019, 09:27

Sehr geehrter Herr "Heron"!

Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.

MfG
Eigenbau

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