Ewiges Ruhen aufheben

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gast89999
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Ewiges Ruhen aufheben

Beitrag von gast89999 » 13.05.2019, 16:28

Guten Tag,

Ich möchte ein ewiges Ruhen mit einer beklagten Partei aufheben.
Meine Frage an Euch, könnte ich u.a mit wahrer Einwilligung wie folgt argumentieren:

Ich möchte das ewige Ruhen aufheben, weil die Annahme unter anderen Bestimmungen, als unter welchen das Versprechen geschehen ist; vereinbart wurde. (Wahre Einwilligung) Nämlich sieht sich die beklagte Partei absolut im Recht, dass der Eingriff medizinisch indiziert war, als Beweis habe ich das im November 2018 gemerkt, als mich meine Nachbarin und Ehefrau von einem Internisten aus dem beklagten Krankenhaus sehr negativ ansah, und somit musste ich feststellen, dass sich die beklagte Partei nicht an das ewige Ruhen im wortwörtlichen Sinne hält, und somit ist dieser Vertrag für mich nicht mehr gültig, weil die beklagte Partei sich etwas zurechtlegt, und über mich etwas forciert, wo ich mich weder zur Wehr setzen kann, noch medizinisch ist das Kontext, für mich stellt das einen Vertragsbruch dar, und somit Aufhebung des Ewigen Ruhens.

Anmerkung der gerichtlich beeidete Sachverständige gab mir recht, der Eingriff war medizinisch nicht indiziert, nur der Richter entschied in erster Distanz zugungsten beklagter Partei, erklärte den Eingriff für medizinisch indizeirt: In zweiter Distanz habe ich dann kapituliert, aber dieses Ewige Ruhen möchte ich jetzt aufheben. Auch mittels einer Stellungnahme von einem Privatgutachten.
Haben Sie generell Tipps welche Paragraphen um Ewiges Ruhen aufzuheben gut wären? Gibt es da paar Allgemeinheiten sag ich mal? und hebt obiges Ewiges Ruhen auf?



Heron
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Re: Ewiges Ruhen aufheben

Beitrag von Heron » 22.05.2019, 16:25

Ein ruhendes Verfahren kann auf Antrag einer der Parteien nach Ablauf einer dreimonatigen Mindestfrist fortgesetzt werden (§ 169 ZPO). Erst im fortgesetzten Verfahren kann dann der materiellrechtliche Inhalt der Ruhensvereinbarung und deren Wirksamkeit überprüft werden.

Sollte im Verfahren absolute Anwaltspflicht bestehen, müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, um wirksame Prozesshandlungen setzen zu können. Nehmen Sie am besten eine anwaltliche Beratung in Anspruch – auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes finden Sie Informationen, wo und wie Sie eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft in Anspruch nehmen können.
Zuletzt geändert von Heron am 23.05.2019, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.

MG
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Re: Ewiges Ruhen aufheben

Beitrag von MG » 23.05.2019, 21:52

Da der Fragesteller von "ewigem Ruhen" gesprochen hat, ist klar zu stellen, dass "ewiges Ruhen" bedeutet, dass man einfaches Ruhen hat eintreten lassen UND zusätzlich verbindlich vereinbart hat, dass beide Parteien auf eine Fortsetzung des Verfahrens endgültig verzichten.

Eines solche Vereinbarung steht daher einer Weiterführung des Verfahrens entgegen. Sollte es also so eine Vereinbarung geben, dann sollten keinesfalls irgendwelche Schritte ohne fachliche Beratung setzen. Eine Fortsetzung trotz Verzichtes könnte sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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