Unverheiratet, Kreditvertrag Haus mitunterzeichnet, bin aber nicht im Grundbuch

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StefanieTirol2019
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Unverheiratet, Kreditvertrag Haus mitunterzeichnet, bin aber nicht im Grundbuch

Beitrag von StefanieTirol2019 » 29.04.2019, 13:55

Ja, ich erwarte auf diesen Post einen Shitstorm ... Ich habe aus übergroßer Liebe einen dummen Fehler gemacht: Mein Lebensgefährte (keine eingetragene Partnerschaft) hat vor ein paar Jahren das Haus gekauft, in dem wir jetzt leben. Ich habe den Kreditvertrag mitunterzeichnet. Und ich stehe nicht im Grundbuch. Habe aber jeden Monat für das Haus bezahlt - auf das Konto von meinem Lebensgefährten überwiesen. Habe mich nun vor ein paar Tagen von ihm getrennt und möchte ausziehen. Besteht eine Chance, dass ich aus dem Kreditvertrag rauskomme? Dazu muss ich sagen, dass der Banker kürzlich gesagt hat, dass er die Finanzierung eigentlich gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil wir verhältnismäßig nicht ausreichend verdienen. Und weil ich Freiberuflerin bin.

Ich ärgere mich so über meine Naivität ... Hoffe, es besteht eine Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen ...



Heron
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Re: Unverheiratet, Kreditvertrag Haus mitunterzeichnet, bin aber nicht im Grundbuch

Beitrag von Heron » 30.04.2019, 22:18

Ich würde Ihnen raten, erst Einblick in den Kreditvertrag zu nehmen bzw. diesen einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen (zB im Rahmen der kostenlosen ersten anwaltlichen Auskunft, etc.). Sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, können Sie als Mitschuldnerin nicht einseitig aus dem Kreditvertrag ausscheiden, sondern es benötigt eine Einigung aller Parteien, dass Sie aus dem Vertragsverhältnis austreten. Abhängig von der noch aushaftenden Kreditsumme muss der Kreditnehmer ev. andere Sicherheiten beistellen. Sollte eine solche Vereinbarung nicht zustande kommen, kann die kreditgebende Bank nach wie vor von Ihnen Zahlung verlangen.

Ich nehme an, dass Sie im Innenverhältnis vom ehemaligen Lebensgefährten - zumindest für die Zeit nach Ihrem Auszug - Ersatz für die von Ihnen geleisteten Beiträge verlangen können, da diese zur Tilgung der auf seiner Liegenschaft vorhandenen Belastung verwendet wurden.

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