Fahrrad und Auto

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JoVar
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Fahrrad und Auto

Beitrag von JoVar » 16.04.2019, 18:37

Sachlage in drei Akten:

I
Ich (Fahrradfahrer) bog in eine Einfahrt ein, in dieser parkte ein Auto im Halteverbot. Da es sehr eng ist, musste das Fahrrad vorbei-schieben. Ich habe dabei das Auto mit dem Lenker und Ellbogen leicht touchiert, ein Schaden kann meines Erachtens nicht entstanden sein. Der Fahrer des Autos befand sich im Auto, wurde aggressiv und beschimpfte mich. Aus Angst fuhr ich weg.

II
Tage spaeter haben zwei Maenner strassenseitig vor dem Kuechenfenster spaetnachts ins Haus reinfotografiert. Sie haben dabei meine Mitbewohnerin A fotografiert.

III
Vorgestern stand die Polizei vor der Tuer, zeigte zwei Fotos her. Das eine ist eindeutig das Foto das die beiden Maenner gemacht haben. Das zweite Foto ist in unserem Carport aufgenommen worden und zeigt das Fahrrad meiner Mitbewohnerin B.

Beide Mitbewohnerinnen sind zur zeit auf Urlaub und konnten nicht erreicht werden. Die Polizei gab mir keine Auskunft um was es ging, war aber im Haus und sah sich das Fahrrad an. Zu meiner Person machten sie keine Befragung. Ich habe meine Mitbewohnerinnen informiert, sie wissen auch ueber den Vorfall bescheid. Die Polizei hat sich bei ihnen noch nicht gemeldet.

Meine Fragen nun:

1) habe ich Fahrerflucht begangen, obwohl ich mir sicher war, dass kein Schaden entstanden ist?
2) sind die fotos juristisch aussage-kraeftig?
3) was waeren meine naechsten Schritte? (mich melden? gaebe es Strafmilderung?)



Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Fahrrad und Auto

Beitrag von Gegengleis » 24.04.2019, 18:31

JoVar hat geschrieben:
16.04.2019, 18:37
1) habe ich Fahrerflucht begangen, obwohl ich mir sicher war, dass kein Schaden entstanden ist?
2) sind die fotos juristisch aussage-kraeftig?
3) was waeren meine naechsten Schritte? (mich melden? gaebe es Strafmilderung?)
1) Ja
2) Ja die Frau A ist darauf zu sehen nicht? Also ist die Aussage dieser Fotos, dass Frau A darauf zu sehen ist. Sofern die Fotos nicht veröffentlicht werden, kann derjenige diese anfertigen und zum privaten Gebrauch nutzen.
3) Ja machen Sie eine Selbstanzeige, besser wird es eh nicht. Aber selbst wenn vom Unfallgegner (subjektiv) eine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum ausging, sind Sie trotzdem verpflichtet sich ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

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