Liebe Mitglieder!
Da ich mich hauptsächlich mit Chemie beschäftige und ich schon fast allergisch auf Gesetzestexte reagiere, hoffe ich, dass mir hier jemand mit meiner Frage helfen kann:
Wenn ich als nicht-gewerblicher Verwender Gifte beziehen will, brauche ich eine Giftbezugsbescheinigung (außer der Giftstoff ist von dieser Regelung befreit wie z.b. Methanol als Kraftstoff).
Die Voraussetzung sind dabei:
- Volljährigkeit
- Sachkundenachweis
- 16h Erste-Hilfe Kurs
- Glaubhafter Verwendungszweck
Stimmt das soweit?
Und wie erfahre ich es, welche Gifte von dieser Regelung (wie z.b. der oben genannte Methanol) befreit sind?
Reicht dieser Kurs als Sachkundenachweis?
https://www.wifi-ooe.at/kurssuche/-/kur ... 2019_11675
Bezug von Giften
-
- Beiträge: 725
- Registriert: 29.02.2016, 20:39
Re: Bezug von Giften
Halte uns am laufenden wie es weiter geht.
Ich überlege mir auch ein paar Produkte kaufen.
Ich überlege mir auch ein paar Produkte kaufen.
Ich habe gesehen das Rote Kreuz bietet diese an und zumindest in/ um Wien sind die nicht gerade günstig.- 16h Erste-Hilfe Kurs
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 182 Gäste