Wohnungseigentum_Allgemeinflächen

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jasonx
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Wohnungseigentum_Allgemeinflächen

Beitrag von jasonx » 15.04.2019, 21:44

:( 1.Ein Wohnungseigentümer hat auf einer Allgemeinfläche eine Stiege, die zum Gehsteig führt, errichtet und behauptet, diese sei sein Eigentum. Es gibt dazu keine Unterlagen, keine Rechnungen; die Errichtung erfolgte ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Wer ist nun der Eigentümer?
Aus meiner Sicht fallen Investitionen, die ich auf meine Kosten ohne Zustimmung der Eigentümer auf Allgemeinflächen tätige, in das Eigentum der Wohnungseigentümerschaft, oder?
2. Dieser Wohnungseigentümer hat wiederum eigenmächtig eine Firma beauftragt, die besagte Stiege zu verbreitern und hat die Firma bereits mit Grabungen begonnen. Unter Beiziehung der Polizei musste die Firma die Arbeiten einstellen und die Löcher wieder schließen.
Wer haftet für den Schaden? Die Firma, da sie einfach auf Antrag eines Eigentümers begann ohne mit der Hausverwaltung Rücksprache zu halten?



MG
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Re: Wohnungseigentum_Allgemeinflächen

Beitrag von MG » 15.04.2019, 22:07

Die eigenmächtige Inanspruchnahme allgemeiner Flächen kann von jedem Miteigentümer (Wohnungseigentümer) mit einer Klage auf Unterlassung, bzw. Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, allenfalls samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bekämpft werden.

Eigentum erwirbt die Gemeinschaft an der Stiege nicht "automatisch".

Schaden, der der Eigentümergemeinschaft entstanden ist, kann (nur) von dieser geltend gemacht werden, und zwar mMn gegenüber dem Miteigentümer.

Gegenüber dem beauftragten Unternehmen sehe ich persönlich keine unmittelbare Anspruchsgrundlage.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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