Wohnungsanteil an Bruder verkaufen

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nm
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Wohnungsanteil an Bruder verkaufen

Beitrag von nm » 04.04.2019, 14:10

Guten Tag,
Mein Bruder und ich haben eine Wohnung vor Jahren von unserem Großvater geschenkt bekomme die uns zu je 50% gehört.
Nun möchte ich meinem Bruder meine Hälfte verkaufen.

1) Ist ein "Verkauf" innerhalb der Familie ein regulärer Verkauf, welche Steuern werden zu zahlen sein? Ist ein Verkaufsvertrag aufzusetzen und der Grundbucheintrag zu ändern?
2) Da es anzunehmen ist das es sich hierbei um einen Standardfall handelt, wäre ich sehr dankbar für Links zu den jeweiligen Gesetzen die hier schlagend werden.

Vielen Dank
NM



isidoro
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Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Wohnungsanteil an Bruder verkaufen

Beitrag von isidoro » 15.04.2019, 16:51

Unter Geschwistern sollte man die ganze Sache nicht zu sehr verkomplizieren. Ich würde einfach zu meinen Bruder sagen, Bruder ich will € 40.000,-- (oder was die Sache halt Wert ist) für den 1/2 Anteil von der Wohnung und den ganzen Krims-Krams, Zahlungen und Geschreibsl erledigst du, natürlich den Kaufvertrag muss ich schon unterschreiben.

MG
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Re: Wohnungsanteil an Bruder verkaufen

Beitrag von MG » 15.04.2019, 22:01

Bei einem Verkauf unter nahen Angehörigen (Bruder zählt dazu) werden Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr anders als bei Verträgen unter Fremden berechnet.

Normal fallen 3,5% GrESt und 1,1% EintrGeb. jeweils berechnet vom Kaufpreis an.

In Ihrem Fall ist das Geschäft so zu bewerten, wie unentgeltliche Übertragungen (z.B. Schenkungen).

Betreffend GrEst ist auszugehen vom "Wert" des Kaufgegenstandes, der auf verschiedene Weisen ermittelt werden kann. Da in Ihrem Fall die "Hälfte der Wohnung" verkauft werden soll, ist jedoch nur der halbe "Wert" heran zu ziehen.

Die Steuer beträgt
für die ersten 250.000 Euro
0,5 Prozent
für die nächsten 150.000 Euro
2 Prozent
und darüber hinaus
3,5 Prozent
des Grundstückswertes.

Die Eintragungsgebühr wird auf Basis des Einheitswertes (das ist ein eigener steuerlicher Wert, den man beim Finanzamt abfragen kann) berechnet. Es fallen 1,1% vom dreifachen Einheitswert (in Ihrem Fall vom halben dreifachen Einheitswert) an.

Zur Durchführung benötigen Sie einen entsprechenden Kaufvertrag (RA oder Notar) samt den erforderlichen Nebenarbeiten (Steuerabwicklung, Urkundenarchivierung, Treuhandschaft etc.) bis hin zur Grundbuchseintragung.

Vor Auftragserteilung empfehle ich Ihnen Vergleichsangebote einzuholen und dann sehr genau darauf zu achten, welche Leistungen konkret enthalten sind.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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