Vorläufiger Untermietvertrag kündigen

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schaujak
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Vorläufiger Untermietvertrag kündigen

Beitrag von schaujak » 14.04.2019, 13:55

Hallo ,

Ich hatte mir vor kurzem eine Wohnung angeschaut da ich schleunigst eine brauchte. Der aktuelle Mieter ist noch 2 Monate in der Kündigungsfrist aber die Wohnung ist seinerseits bereits beziehbar. Nach Absprache mit der Wohnungsgesellschaft meinten die das ein Einziehen erst ab dem Offiziellen Kündigungsdatum erlaubt wäre , meinten aber auch sie wollen nichts davon wissen was der Mieter macht.

Nach Absprache mit dem Mieter das er noch mehrere löcher verputz und stellen an der wand übermalt , haben wir uns einen termin zur übergabe zwischen ihm und mir ausgemaacht. Er gab an es sei alles gemacht und die wohnung ist geputzt und einziehbereit, wodurch wir auch einen Vorläufigen Untermietvertrag unterschrieben.

In dem Vertrag steht das er mir 5 schlüssel gegeben hat, das ich sofort rein kann und die kündigungsfrist bis xx.xx.xxxx dauert, dass die miete + heizkosten and den mieter übergeben werden. Auch das eine ablöse von 500€ für küche usw gezahlt wird.

Am nächsten tag kam ich in die wohnung und es war nichts verputzt, nichts ausgemalt und kein bisschen geputzt ....
hab mich zuerst nur geärgert und wollte dann alles putzen und ausmalen , aber wie beim ausmalen dan der putz von der wand flog hat es mir gereicht und ich habe mit ihm ausgemacht das ich die wohnung nicht nehmen werde. Habe es auch bei der Wohngesellschaft angegeben das ich für die Wohnung wenn sie offiziell frei wäre kein interesse mehr habe.

Der Mieter sagte dann zu mir für ihn wär es in den 500€ mit dabei das er nichts putzt und herrichtet , was nie ausgemacht wurde.
Gezahlt habe ich bis jetzt noch nichts aber jetzt hat er mir vom Rechtsanwalt einen brief zukommen lassen,
Indem steht das ich mit dem Mieter den vertrag abgeschlossen habe und mich nicht daran halte.

Zitat - "Sie haben meinem Mandant mitgeteilt, sie wären an dem Vertrag nicht mehr Interessiert. Ich Habe Sie hier bezügliche der Rechtslage aufzuklären , dass solche Verträge Geltung haben."

Ich war auch bei der Wohngesellschaft und diese meinten wieder sie wollen davon nichts wissen , und untermieten ohne bewilligung des Hauptmieters (Wohngesellschaft) sei es nicht erlaub und deswegen habe der vertrag keine gültigkeit.


Ich bin natührlich stinksauer das der mich so reingelegt hat und in unserem Untermietvertrag nix davon steht das er alles geputzt hat usw.

Meine frage ist jetzt ob er das recht hat mich deswegen zu klagen oder ob er mir nur drohen will. Offiziel ist nichts ausgemacht , der Untermietvertrag ginge nur die 2 monate und dann hätte es eine offizielle übergabe gegeben mit der Wg mit kaution und alles.
Falls er recht behält und ich ihm die miete zahlen muss , wie sieht es mit der Ablöse aus? dadurch das ich die wohnung offiziell nicht übernehme kann es ja keine ablöse geben?


hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bin am ende,...
mfg



DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Vorläufiger Untermietvertrag kündigen

Beitrag von DorisMihokovic » 14.04.2019, 15:17

Wenn er auf Einhaltung des Vertrages besteht, dann verlangen Sie, dass er seine vertraglich vereinbarten Pflichten (Löcher füllen, ausmalen, putzen ...) ebenfalls erfüllt. Das würde ich auch seinem Anwalt unverzüglich mitteilen. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Nachfrist, binnen er die Wohnung in den vereinbarten Zustand zu bringen hat, und kündigen für den Fall der Nichterfüllung den Rücktritt vom Vertrag an. Möglicherweise verzichtet er dann von selbst lieber und sucht sich einen anderen Mieter, der die Wohnung so nimmt wie sie ist.

Warnhinweis: ich bin kein Jurist. Meine Auskunft ist daher ohne Gewähr.

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