Kleingartenhütten - NÖ Bauordnung, Ortsüblichkeit?

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DorisMihokovic
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Kleingartenhütten - NÖ Bauordnung, Ortsüblichkeit?

Beitrag von DorisMihokovic » 22.10.2019, 12:38

Ich bin Eigentümerin der bebauten Liegenschaft 1151/2 unterhalb der blau markierten Fläche https://www.dropbox.com/s/mrp524yawwaw2dq/Weindorfer_Bauland%20grob%20gesch%C3%A4tzt%20190%20m2.docx?dl=0

Die blaue Fläche ist ungefähr der Teil, der von der Nachbarliegenschaft 1016/3 als Bauland gewidmet ist, der Rest ist als Grünland/Sportstätte gewidmet.
Der Eigentümer dieses Grundstücks ist hergegangen, hat es auf 5 Parzellen geteilt und als Kleingärten verpachtet. Auf den 4 an mein Grundstück angrenzenden Parzellen dürfen - angeblich - bis zu 4 Kleingarten-/Werkzeughütten mit je max 10 m2 Fläche errichtet werden. 1 Hütte steht bereits und wird sehr häufig frequentiert - 10-12 Besucher vorerst nur auf dieser einen Parzelle sind keine Seltenheit, und natürlich wird auch geraucht und gegrillt. Direkt unter meiner Ruheterrasse hat ein anderer Pächter für seine 3 kleinen Kinder eine Doppelparzelle gepachtet, damit sie sich richtig austoben können. "Glück" im Unglück: statt 2er kommt "nur" 1 Hütte an meine Grundstücksgrenze. (Ich lebe übrigens seit ca 1965 in diesem Haus, das meine Eltern errichtet haben, und ich habe vor ca 5-6 Jahren ca eine dreiviertel Million Euro in den Umbau und die thermische Sanierung des Hauses gesteckt. Wenn ich gewusst hätte, was mir anstatt eines beschaulichen Lebensabends bevorsteht, ...). Eine weitere Hütte ist ein paar Meter weiter Richtung Osten vorgesehen, und die Fläche bereits mit Schotter markiert. Auf der 5. Parzelle, die sich nicht unmittelbar an meiner Grundstücksgrenze befindet, darf nur eine Kiste aufgestellt werden. Jetzt meine Frage(n): ist es zulässig auf einem Grundstück mit o.a Widmung, mir mit max 1 Meter Abstand von der Stützmauer = Grundstücksgrenze im Verlauf von etwas mehr als 30 Metern 3 oder sogar 4 Hütten vor die Nase zu setzen? Es gibt kein Hauptgebäude, die Hütten stehen im seitlichen Bauwich bzw sind dort vorgesehen. Erwähnt soll noch werden, dass der gesamte Altbaumbestand gerodet wurde, sodass der "Lärmfilter" und Sichtschutz vom Kinderspielplatz auf der anderen Seite wegfällt. Durch den Umstand, dass mein Haus höher liegt, als die Kleingärten und der Kinderspielplatz sieht man nunmehr bis in mein Badezimmer, den Wintergarten, und in den Garten und die Ruheterrasse sowieso. Bedingt durch die Lage pflanzt sich der Lärm und Rauch sowie Grillgeruch wie in einem Kamin bzw Trichter fort, was für mich eine besondere Belästigung und Einschränkung meiner Privatsphäre bedeutet. Aufgrund der Hanglage habe ich kaum die Möglichkeit, auf meinem Grundstück einen wirkungsvollen Lärm- und Sichtschutz zu errichten. Ich bin daher äußerst verzweifelt.
Der Zugang zu diesen Kleingärten ohne Kleingartenwidmung und ohne übliches Kleingarten-Reglement zB Ruhezeiten betreffend, erfolgt über einen frisch angelegten Schotterweg, der von meiner Garagenzufahrt abzweigt. Da hier sehr häufig starke Winde wehen, fürchte ich auch noch die Staubbelästigung. Dieser Weg wurde wie die gesamte Anlage errichtet, ohne dass mir Parteienstellung gewährt worden wäre. Auf meine Anfrage bei der zuständigen Baubehörde im vergangenen Spätsommer hielt man sich mit Auskünften eher bedeckt. Man hat mir lediglich versichert, dass der Zugang von der Spielplatz-Seite erfolgen würde. Und genau das ist jetzt NICHT der Fall. https://s.amsu.ng/04mHHnR8blGN

https://s.amsu.ng/MJbeWsqrUAsN

https://s.amsu.ng/lpEcnGy4mXnN

https://s.amsu.ng/cd2n9SNnzuWN

https://s.amsu.ng/dxL5lukjglgN

https://s.amsu.ng/lTcsOkuWGwpN

Welche Rechte habe ich?? Kann es sein, dass ich wegen der Anlage einer "Partyzone" keine Möglichkeit mehr habe, mich in meinem eigenen Garten zurückzuziehen, zu lesen, erholen? Ich habe auch meinen Arbeitsplatz hier, und auf meiner Terrasse ist es mitunter - durch den Wegfall der Bäume und Sträucher - schon alleine vom Spielplatz so laut, dass ich nicht telefonieren kann. Mein Haus wurde übrigens schon lange vor dem Spielplatz (und dem Kindergarten auf der anderen Seite) errichtet. Muss ich Lärm, Rauch- und Grillgeruch und die Hütten entlang meines Gartenzaunes hinnehmen? Ist das noch "ortsüblich" in einer Gartenstadt, in einer Villen- bzw Cottage-Gegend?? Wie kann ich zu meinem Recht auf ungestörtes Wohnen kommen? Danke im voraus für Ihren Rat!


Zuletzt als neu markiert von DorisMihokovic am 22.10.2019, 12:38.



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