Also mir kommen immer mal wieder ein paar Leute deppert und meinen sich mit mir spielen zu können.
Ich habe eine Anfrage an die Behörde gestellt und nur Pauschale Antwort erhalten.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40147308
Gegen über wem?§ 19. (1) Das Eisenbahnunternehmen hat Eisenbahnaufsichtsorganen einen Ausweis auszustellen. Das Eisenbahnaufsichtsorgan hat den Ausweis bei Ausübung seiner Befugnisse auf Verlangen vorzuweisen.
Also wenn ein Eisenbahnaufsichtsorgan sich als solches zu erkennen gibt und mir Anweisungen erteilen möchte MUSS sich das Organ mir gegenüber als solches ausweisen?
Sprich wenn jemand das anwendet.(5) Die Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane sind auf der Rückseite des Ausweises wie folgt anzugeben:
“Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane gemäß § 30 des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60:
Überwachung des Verhaltens von Personen gegenüber Eisenbahnanlagen einer öffentlichen Eisenbahn, in auf öffentlichen Eisenbahnen betriebenen Schienenfahrzeugen und im Verkehr auf einer öffentlichen Eisenbahn;
Überwachung der Ordnung auf den Bahnhofsvorplätzen;
Überwachung des Verhaltens von Eisenbahnbediensteten von Zugang ausübenden Eisenbahnunternehmen;
Erteilung von dienstlichen Anordnungen an Bahnbenützende;
Festnahme von Personen, die sie bei einer Verwaltungsübertretung gemäß den §§ 43 Abs. 1, 46, 47 Abs. 1 und 47b EisbG auf frischer Tat betreten, sofern auch die übrigen Voraussetzungen des § 35 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52, vorliegen.“
Was ist wenn eine Person behauptet ein Eisenbahnaufsichtsorgan zu sein und keines ist?
Ist das Strafbar?
Danke